SVP-Mann sieht Rechtslücke – Zahl falscher Dokumente steigt
Besitz gefälschter Ausweise soll strafbar werden

Seit dem Ende der Covid-Pandemie klettert die Anzahl gefälschter Ausweise, die die Polizei findet, wieder nach oben. Viele Besitzer dürften allerdings unbestraft bleiben: Denn der Besitz eines unechten Dokuments ist nicht strafbar. Nationalräte wollen das ändern.
Publiziert: 24.09.2024 um 17:34 Uhr
|
Aktualisiert: 25.09.2024 um 11:47 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Zahl gefälschter Dokumente in der Schweiz nimmt seit Corona wieder zu
  • Besitz von gefälschten Ausweisen ist nicht strafbar
  • SVP-Nationalrat Lukas Reimann will das ändern
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Während der Pandemie sind die Fallzahlen von gefälschten Dokumenten gesunken, jetzt steigen sie wieder an.
Foto: Keystone
1/5
RMS_Portrait_AUTOR_586.JPG
Céline ZahnoPraktikantin Politik

Bei Personen- oder Verkehrskontrollen kommt es immer wieder vor, dass ein gefälschter Ausweis nicht vorgewiesen, von den Behörden aber trotzdem gefunden wird. Der Besitzer muss dann allerdings wenig fürchten: Das Dokument wird zwar beschlagnahmt, eine Strafe droht aber nicht. Die Crux: Laut Gesetz ist nur die Herstellung und Fälschung von gefälschten Dokumenten strafbar, nicht aber der Besitz.

Nach einem Abfall der Zahlen während der Corona-Pandemie klettert die Anzahl gefälschter Dokumente nun wieder nach oben. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 3700 Fälschungen. Damit lag die Zahl aber immer noch leicht tiefer als 2019, schreibt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) auf Anfrage von Blick. Wie viele davon nur mitgeführt und damit ungestraft blieben, ist unbekannt. Eine separate Statistik führt der Bund dazu nicht.

«Kostet kriminelle Energie»

Laut der Kantonspolizei St. Gallen hätten solche Fälle allerdings zugenommen. «Erfahrungsgemäss stellen wir fest, dass wir mehr solche Dokumente erhalten», so ein Sprecher zu Blick. Das sei frustrierend: Man könne das Dokument zwar einziehen, den Besitzer aber nicht ins System aufnehmen.

Auch SVP-Nationalrat Lukas Reimann (42, SG) findet: «Das ist eine Rechtslücke. Es kostet schon kriminelle Energie, einen solchen Ausweis zu beschaffen», sagt er zu Blick. Und wenn jemand einen solchen Ausweis besitzt, sei es nur eine Frage der Zeit, bis die Person diesen auch vorweisen würde.

Er hat darum einen Vorstoss eingereicht. Auch der Besitz von gefälschten Ausweisen soll strafbar werden, nicht nur das Fälschen und Verwenden. Unterstützt wird Reimann dabei von Parlamentariern und Parlamentarierinnen von Rechts bis in die Mitte.

Falsch gegen echt

Ein Blick in die Zahlen des Fedpol zeigt: Mit Abstand am meisten werden Führerausweise gefälscht. 2022 wurden 1176 von ihnen gefunden, 2023 stieg die Zahl auf 1291. Allerdings sind die wenigsten davon Schweizer Ausweise – vergangenes Jahr lediglich 45. «Ausländische Dokumente werden in der Regel verwendet, weil die Echtheit und Gültigkeit der Daten schwieriger zu überprüfen sind», so das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu Blick.

Gefälschte Dokumente würden etwa bei Menschen auf der Durchreise gefunden, so die Kantonspolizei St. Gallen. Oder bei Zugezogenen, die den falschen ausländischen Ausweis dann gegen einen echten Schweizer Führerausweis eintauschen möchten.

Ein solcher Fall gab es vergangenes Jahr im Aargau. Ein Mann aus der Türkei hatte keinen gültigen Fahrausweis – er legte den Schweizer Behörden kurzerhand einen gefälschten Ausweis vor, um ihn gegen ein echtes Schweizer Dokument einzutauschen. Damit wollte er wohl Zeit und Geld einsparen, das sonst für Prüfungen, Fahrstunden und Kurse draufgegangen wäre.

Im Unterschied zu Fälschungen von ausländischen Ausweisen dürfte jene von Schweizer Fahrausweisen bald zurückgehen. Davon geht die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) aus. Ab Ende Oktober sind nämlich die blauen Schweizer Führerausweis auf Papier nicht mehr gültig. Der neue Ausweis sei deutlich fälschungssicherer, so die Asa.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?