Umwelt
Stadt Bern verzichtet vorerst auf Sauberkeitsrappen

Die Stadt Bern verzichtet vorerst darauf, einen Sauberkeitsrappen zur Vermeidung von Abfall im öffentlichen Raum einzuführen. Stattdessen wollen die Stadtbehörden und das Gewerbe zusammen eine Sauberkeitscharta erarbeiten.
Publiziert: 19.06.2019 um 14:36 Uhr
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Aktualisiert: 19.06.2019 um 17:50 Uhr

Wie die Berner Stadtverwaltung am Mittwoch bekanntgab, soll diese Vereinbarung bis Ende Jahr vorliegen. Sie soll laut der Mitteilung «klare und messbare Massnahmen» zur Vermeidung von Abfall enthalten. Auch ein «wirksames Controlling-System» ist geplant.

Sollte die Charta nicht zustande kommen oder sich nicht bewähren, würde die Stadt Bern die Arbeiten für die Einführung des Sauberkeitsrappens wieder vorantreiben.

Bezahlen sollten die neue Gebühr nicht Käuferinnen und Käufer von Kaffee in Pappbechern oder von Salat in Plastikschalen, sondern sogenannte «Sekundärverursacher". Gemeint sind Take-Away-Betriebe, Kioske und Detailhändler, aber auch Herausgeber von Gratiszeitungen oder Organisatoren von Verteilaktionen.

Wer dank individueller Massnahmen weniger Abfall verursachte, sollte von einer Gebührenreduktion profitieren. Davon erhoffte sich die Stadt Bern eine Lenkungswirkung. Die direkt Betroffenen reagierten aber in der Vernehmlassung zum Sauberkeitsrappen-Reglement harsch auf die geplante Gebühr.

Die IG Detailhandel Schweiz schrieb beispielsweise in ihrer Stellungnahme von Mitte Mai, der Sauberkeitsrappen werde zu keiner Abfallverminderung führen. Es sei «ein reines Finanzierungsvehikel". Umweltorganisationen und links-grüne Parteien begrüssten hingegen das Reglement.

Seit Jahren stört sich die rot-grün dominierte Berner Stadtregierung daran, dass die gesamten Kosten für die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum vom Steuerzahler bezahlt werden.

Die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum kostet die Stadt Bern jährlich rund elf Mio. Franken. Der Sauberkeitsrappen hätte nach Angaben der Stadt Bern von Februar dieses Jahres jährliche Einnahmen von 3,4 Mio. Franken eingebracht.

Ein erster Versuch der Stadt Bern, zur Deckung der Kosten die Grundbesitzer zur Kasse zu bitten, scheiterte 2012 am Bundesgericht. Die Städte dürften Verursacherbetriebe zur Kasse bitten, befanden die Lausanner Richter. Die Gebühr müsse aber so ausgestaltet sein, dass ein Anreiz bestehe, Abfall zu reduzieren oder sogar zu vermeiden.

Die zuständige Berner Gemeinderätin Ursula Wyss sagte am Mittwoch vor den Medien in Bern, sie sei überzeugt, dass das neue Reglement vor Bundesgericht standgehalten hätte. Wenn eine Behördenvorlage auf starke Ablehnung stosse, sei es aber angezeigt, Alternativen zu suchen. Sie freue sich auf die Ausarbeitung der Sauberkeitscharta, die schweizweit beispiellos sei.

Der Direktor der Berner Innenstadtorganisation Berncity, Sven Gubler, sagte, das Gewerbe habe bereits etliche Massnahmen selber getroffen. Als Beispiel wurde die Abgabe von Kaffee in Mehrwegbechern genannt. Mit der Sauberkeitscharta werde die Stadt Bern schneller zu Massnahmen kommen als mit dem Sauberkeitsrappen.

(SDA)

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