Uni Luzern sorgt mit Stellenausschreibung für Irritation
Hier dürfen sich nur Katholiken bewerben

Die Anti-Rassismuskommission ist irritiert über ein Stelleninserat der Uni Luzern. Für eine Professur in jüdischen Studien dürfen sich nur Katholiken bewerben. Darf die Hochschule das?
Publiziert: 15.08.2023 um 19:49 Uhr
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Aktualisiert: 16.08.2023 um 12:08 Uhr
Nur Katholiken dürfen sich in Luzern für eine Judaistik-Professur bewerben.
Foto: Keystone
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Die Universität Luzern stellt hohe Anforderungen an die Bewerbenden. Wer sich für die offene Stelle als Professorin oder Professor für Judaistik und Theologie bewerben will, muss unter anderem «exzellente Forschungsleistungen» vorweisen können, eine hohe Sozialkompetenz und Erfahrung im (erfolgreichen!) Beschaffen von öffentlichen Geldern haben – und katholisch sein.

Personen jüdischen Glaubens, aber auch Reformierte und Konfessionslose kommen nicht infrage. Das sorgt bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) für Irritation. Man sei «erstaunt» über die «besonders enge Anforderung», zumal diese auf die jüdische Kultur ausgerichtet sei, sagt Kommissionspräsidentin Martine Brunschwig Graf (73) im jüdischen Magazin «Tachles». Man frage sich, warum Personen jüdischen Glaubens in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden.

Arbeitsrechtlerin skeptisch

Die Uni begründet die Beschränkung gegenüber SRF damit, dass an der Fakultät katholische Theologie gelehrt wird. Und an katholische Fakultäten dürfen nur Katholiken berufen werden. An sich logisch. Speziell in Luzern: Sie ist die einzige katholische Fakultät im deutschsprachigen Raum, an der jüdische Studien für alle Studierenden obligatorisch sind. Auch für die Judaistik-Professur gilt die Katholisch-Pflicht.

Das hält auch Nicole Vögeli Galli (54), Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), für problematisch. Zwar gibt es für die Einschränkung eine gesetzliche Grundlage: eine Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat und dem Bistum Basel, gestützt aufs Universitätsgesetz des Kantons. «Doch man kann sich tatsächlich fragen, ob es überhaupt zulässig ist, dass ein Kanton eine solche Vereinbarung trifft», sagt Vögeli Galli. Ob tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt, müsste ein Gericht entscheiden – doch dafür müsst erst jemand klagen.

Juden suchen mit Uni das Gespräch

Eine andere Frage ist: Ist eine solche Regelung noch zeitgemäss? Die Dekanin der Fakultät, Margit Wasmeier-Sailer (48) räumt gegenüber SRF ein, dass man es begrüssen würde, sich breiter aufstellen zu dürfen. Bischof Felix Gmür (57) zeigt allerdings keine Absicht, die aktuelle Regelung zu überdenken.

Und was sagen Jüdinnen und Juden? Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund teilt auf Anfrage mit, auf den ersten Blick wirke die konfessionelle Einschränkung fragwürdig. Doch Generalsekretär Jonathan Kreutner (44) will sich noch kein abschliessendes Urteil erlauben. Man werde sich mit der Fakultät für eine Klärung in Verbindung setzen. (lha)

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