Unterirdischer Güterverkehr
Grünes Licht für Cargo sous terrain

Bundesrat schafft die gesetzliche Grundlage für den unterirdischen Güterverkehr. Damit kann das Projekt Cargo sous terrain weiterverfolgt werden.
Publiziert: 29.01.2020 um 16:26 Uhr

Der Bundesrat ebnet Cargo sous terrain den Weg. Die Landesregierung lässt bis im Herbst diesen Jahres ein Gesetz für den unterirdischen Gütertransport ausarbeiten. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (59, SP) wird es dann dem Parlament vorlegen.

Cargo sous terrain will die «Fracht unter die Erde» bringen. Geplant ist, ab 2030 die grossen Schweizer Zentren unterirdisch mit Tunnel zu verbinden und so Schienen und Strassen vom Güterverkehr zu entlasten.

Viele bekannte Schweizer Firmen

Zu den Hauptaktionären von Cargo sous terrain gehören die Post, Swisscom und SBB Cargo, die Detailhändler Coop und Migros sowie der Berner Energiekonzern BKW und die Versicherer Mobiliar und Helvetia. Geplant ist, das Projekt privat zu fiananzieren.

Verkehrsministerin und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ebnet Cargo sous terrain den Weg.
Foto: Keystone
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Aufgrund der positiven Reaktionen auf die Ergänzung zum heutigen Schienen- und Strassengüterverkehr und wegen der breiten Abstützung des Projekts, will die Regierung zügig die gesetzliche Grundlage für Cargo sous terrain schaffen.

Bewilligung beim Bund

Der Bundesrat sieht für das Projekt eine Baubewilligung im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens vor. Zuständig wäre hier der Bund. Das Verfahren lehnt sich weitgehend an jenes für Eisenbahnen an. So wären keine zusätzlichen kantonalen Bewilligungen mehr notwendig.

Für die Festlegung der Linienführungen und die Logistik-Hubs sollen hingegen die Kantone zuständig sein. Auch die umwelt- und anwohnerverträgliche Feinverteilung der Güter in den Städten muss mit den den Kantonen geklärt werden.

Zudem sollen die Betreiber Cargo sous terrain sich zur Nichtdiskriminierung verpflichten: Sie müssen also allen den Gütertransport unter den gleichen Bedingungen ermöglichen.

Bund sichert sich ab

Vor allem aber hält der Bundesrat fest, dass sich der Bund weder beim Bau noch beim Betrieb des unterirdischen Transportsystems finanziell beteiligt. Ausserdem will der Bundesrat gesetzlich verankern, dass der Bund bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Eigentümer und Betreiber angemessene Sicherheiten verlangen und in Rücksprache mit den Kantonen den Rückbau oder die Umnutzung der Anlage beschliessen kann.

Da durch die private Finanzierung von Cargo sous terrain die Möglichkeiten des Bundes für den Schutz der Infrastruktur beschränkt seien, müsse eine Schweizer Mehrheit an den Anlagen sichergestellt werden. Ausländische Investoren könnten lediglich eine Minderheitsbeteiligung halten. (pt)

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