Verbot ist vom Tisch
«Goldener Fallschirm» für Bundesbeamten bleibt möglich

Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung sollen nicht verboten werden.
Publiziert: 17.02.2023 um 16:14 Uhr

Die zuständige Nationalratskommission hat ihren Entscheid nach dem deutlichen Nein ihrer Schwesterkommission aus dem Ständerat überdacht und lässt die Idee fallen.

Mit 17 zu 7 Stimmen beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N), ihre eingereichte parlamentarische Initiative nicht dem Nationalrat zu unterbreiten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass die Ständeratskommission keinen Handlungsbedarf erkennen könne.

In Zürich verboten

Mit dem Entscheid der SPK-N ist das Anliegen erledigt. Die Initiative verlangte, dass Kader in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Anstalten des Bundes grundsätzlich keine Abgangsentschädigungen erhalten sollten. Die Stadt Zürich kennt eine solche Regelung bereits.

Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung bleiben möglich.
Foto: Keystone
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Die Mehrheit der SPK-N befand früher, dass aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund Abgangsentschädigungen beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt seien.

(SDA/bro)

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