Webtracking auf Parlamentarier-Websites
Diese SVP-Frau verkauft ihre Wähler

Auf zahlreichen Websites von National- und Ständeräten sind spezielle Überwachungsprogramme versteckt. Diese liefern Nutzungsdaten an Firmen, ohne dass der User das weiss. Datenschützer Hanspeter Thür erachtet das als problematisch.
Publiziert: 23.03.2015 um 09:48 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:46 Uhr
Lockerer Umgang mit den Daten Dritter: SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz.
Foto: Peter Gerber
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Viele National- und Ständeräte pflegen einen laschen Umgang mit den Daten ihrer Homepage-Besucher. Das zeigt eine Auswertung des «Tages-Anzeigers», der 225 Websites von eidgenössischen Politikern (21 haben keine) auf spezielle Zusatzprogramme untersucht hat, welche Daten der Internet-User sammeln.

Je nach Programm zeichnet dieses zum Beispiel den Standort des Nutzers, das eingesetzte Gerät und dessen IP-Nummer auf. Die gesammelten Informationen werden etwa dazu verwendet, den Besuchern massgeschneiderte Onlinewerbung unterzujubeln.

SVP-Amaudruz mit 20 Programmen verlinkt

Insgesamt brachte die Recherche mindestens 142 Drittdienste zum Vorschein, die auf den Websites der Politiker im Einsatz sind. Spitzenreiterin ist die Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz, die mit 20 Webtracking-Programmen verlinkt ist. Dass die Besucherdaten ihrer Homepage ins Ausland weitergeleitet werden, scheint sie allerdings nicht gross zu stören. Sie verstehe nicht, wo das Problem liege, sagt sie im «Tages-Anzeiger».

Andere Politiker hingegen waren sich der Problematik bisher wohl nicht bewusst. SP-Nationalrätin Evi Allemann (BE) hat aufgrund der Recherche einen der kritischen Dienste «sofort deaktivieren lassen». Und der grüne Nationalrat Bastien Girod (ZH) will nun ein Plug-in installieren, welches die Weitergabe der Nutzerdaten einschränkt.

Datenschutzgesetz wird verletzt

Hinweise, welche Daten gesammelt und wie diese genutzt werden, fehlen auf den meisten Politiker-Websites. Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür erachtet das Verhalten der Parlamentarier als problematisch.

«Webseitenbetreiber müssen ihre Besucher transparent über den Einsatz von Webtracking und über den Zweck der Bearbeitung und die Datenanalyse informieren», so Thür. «Eine solche Information kann beispielsweise in einer Datenschutzerklärung erfolgen.» Fehle diese Information, werde das Datenschutzgesetz verletzt.

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