Wegen Nahostkonflikt
Minderheitenschutz soll flexibler gestalten werden

Organisationen können künftig jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen. Bisher war das nur eingeschränkt der Fall. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung im Zuge des Nahostkonflikts angepasst.
Publiziert: 21.08.2024 um 10:38 Uhr
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Aktualisiert: 21.08.2024 um 11:08 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bund kann jährlich bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen für den Schutz von Minderheiten finanziell unterstützen. Damit sollen Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt werden, welche die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen schützen.

Bislang konnten die Organisationen die Gesuche jeweils bis Ende Juni einreichen. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Gesuche geprüft und die Finanzhilfen für das darauffolgende Jahr wurden gesprochen.

Veränderte Lage wegen Nahostkonflikt

Ab 1. Oktober 2024 können aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken Gesuche für bauliche und technische Massnahmen jederzeit eingereicht werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dies gilt so lange, bis die verfügbaren Mittel von fünf Millionen Franken im Jahr ausgeschöpft sind.

Mit der Verordnungsänderung will der Bundesrat besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagieren können, wie er schrieb. Als Beispiel nannte er die Terroranschläge der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Da habe sich gezeigt, dass die heutige Praxis nicht der volatilen Sicherheitslage entspreche.

Zunahme antisemitischer Vorfälle

Antisemitische Vorfälle haben in der Schweiz seit dem vergangenen Herbst stark zugenommen, wie aus dem Antisemitismusbericht 2023 des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus hervorgeht. Deswegen ist das Schutzbedürfnis der jüdischen Minderheit situationsbedingt gestiegen und gilt heute laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als erhöht.

Der NDB entscheidet basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, bei welchen Minderheiten ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt. Die Gesuche werden von einer Begleitgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) geprüft und nach den Kriterien der Dringlichkeit, Qualität und Effizienz priorisiert.

Ab Oktober kann der Bund jederzeit auf Gesuche für den Schutz von Minderheiten eintreten. Im Bild ein Polizeiauto vor der Synagoge der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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