Weil Blindenkarte ausläuft
Behindertenvertreter kritisieren ÖV-Branche

Die Blindenkarte im ÖV wird abgeschafft – weil es sie heute nicht mehr brauche, sagt die Branche. Sehbehindertenorganisationen sehen das anders.
Publiziert: 17.01.2023 um 16:04 Uhr
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Aktualisiert: 17.01.2023 um 17:03 Uhr

Auf Ende Jahr wird die Blindenkarte im öffentlichen Verkehr abgeschafft. Apps, sprachunterstützte Webshops und automatisches Ticketing würden die Ausweiskarte für Sehbehinderte überflüssig machen, wie die Branchenorganisation Alliance Swisspass am Dienstag mitteilte. Ausserdem sei der Anwendungsbereich der Karte verwirrend und je nach Region stark eingeschränkt, hiess es weiter.

Zudem stellt die Karte laut Behindertengleichstellungsgesetz eine Ungleichbehandlung gegenüber Personen mit anderen Behinderungen dar. Deshalb hat sich die Alliance Swisspass entschieden, die Blindenkarte, von der aktuell noch 5500 im Umlauf sind, abzuschaffen.

Keine Ersatzmassnahme für Betagte

Behindertenverhände sehen das deutlich anders: So sagt Martin Abele vom Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV): «Es gibt keinerlei Ersatzmassnahmen für Sehbehinderte im fortgeschrittenen Alter und solche ohne technische Affinität», so Abele.

Per Ende 2023 wird die Blindenkarte im öffentlichen Verkehr abgeschafft. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Zwar habe der SBV solche Ersatzmassnahmen vorgeschlagen, diese seien von Alliance Swisspass jedoch abgelehnt worden. Das findet Abele unverständlich – denn mit dem jetzigen Vorgehen würden bestimmte Sehbehinderte aus der Gesellschaft ausgeschlossen.

Blindenführhunde dürfen weiterhin gratis fahren

Die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte, die auch Blindenkarte genannt wird, gibt es seit rund 50 Jahren. Sie sei damals eingeführt worden, weil mit dem Aufkommen der Billettautomaten und dem Wegfall des Billettkaufs im Fahrzeug der Erwerb von ÖV-Fahrausweisen für Blinde und Sehbehinderte stark erschwert worden sei.

Weiterhin unverändert gültig bleibt die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung, das «Begleitabo», heisst es in der Mitteilung von Alliance Swisspass. Anrecht darauf hätten alle Personen, die wegen einer Behinderung auf eine Begleitung im ÖV angewiesen seien.

Mit diesem Abo reist eine Person, entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson, in der Schweiz kostenlos auf allen Strecken im Gültigkeitsbereich des Halbtaxabonnements. Zusätzlich darf auch ein Blindenführhund oder Assistenzhund gratis mitgenommen werden. (SDA/bgs)


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