Weniger Geld für Asyl-Sozialhilfe
Mit diesem Trick umgeht das Parlament die Schuldenbremse

Das Parlament in Bern will bei der Sozialhilfe für Asylsuchende Geld einsparen. Doch das können die Politiker in Bern gar nicht bestimmen, und die Kantone denken nicht daran, das umzusetzen.
Publiziert: 06.01.2024 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 06.01.2024 um 13:47 Uhr
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Wie liesse sich nur die Schuldenbremse einhalten, fragten sich viele Politikerinnen und Politiker letzten Dezember bei der Beratung des Budgets.

Denn das Parlament wollte den Bauern lieber nichts abzwacken und auch die Ausgaben für die Landesverteidigung wollte es in den nächsten Jahren anheben. Die Schuldenbremse erlaubt angesichts der schwachen Konjunktur ein Defizit im Budget, zulässig wäre höchstens ein Minus von 497 Millionen. Also entschieden sich die Politikerinnen und Politiker in Bundesbern, dass man bei den Asylsuchenden Kürzungen vornehme.

Das Parlament strich bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge gegenüber dem Antrag des Bundesrats 30 Millionen Franken. Der Entscheid im Rahmen der Beratung des Budgets fiel mit 130 zu 64 Stimmen bei einer Enthaltung.

Das Parlament sprach weniger Geld als vorgesehen für die Asylsozialhilfe. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Kantone spielen nicht mit

Das Problem: Die Parlamentarier in Bern können diese Beiträge nicht nach ihrem Gusto ändern oder kürzen. Es sind die Kantone, die die Gelder ausbezahlen. Und der Bund muss diesen einen ausgemachten Betrag pro betreute Person überweisen – Kürzung hin oder her.

Und bei den Kantonen denkt man nicht daran, den Flüchtlingen und Asylsuchenden aufgrund des neusten Entscheids weniger auszuzahlen. Es handele sich um gebundene Ausgaben und der Bund sei verpflichtet, diese nach einer ausgemachten Globalpauschale den Kantonen vollständig auszubezahlen, bestätigt Gaby Szöllösy (57), Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren gegenüber Blick.

SP reklamiert Symbolpolitik

Dem SEM stehen in diesem Jahr jedoch noch immer knapp 1,1 Milliarden Franken für die Sozialhilfe im Asylwesen zur Verfügung. Auch nach dem Entscheid des Parlaments ändert man die bisherige Praxis nicht: «Es wird angestrebt, diese Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe gestützt auf eine verbesserte Erwerbsintegration zu erreichen», sagt Reto Kormann, Sprecher des SEM, gegenüber Blick.

Es ist also nicht geplant, die Abgeltungen der Sozialhilfekosten gegenüber den Kantonen zu kürzen. «Dies hätte keine echte Einsparung zur Folge, sondern würde lediglich zu einer ungewollten Kostenverschiebung zulasten der Kantone führen», so Kormann. Gegen eine solche würden sich die Kantone wohl auch auflehnen.

«Dieser Entscheid war finanzpolitisch höchst unseriös», kritisiert auch SP-Finanzpolitikerin Sarah Wyss (35) das Parlament. Es habe sich dabei um reine «Symbolpolitik» gehandelt. Reicht das budgetierte Geld für die Asylnothilfe nicht aus, werde es einen Nachtragskredit brauchen, so Wyss.

Das Beispiel zeige, wie die Schuldenbremse im Parlament leicht umgangen und nur zum Schein eingehalten werde, sagt sie – was die Schuldenbremse letztlich ad absurdum führe.

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