Foto: KEY

Werden die Steuern damit gerechter?
Jetzt gehts der Heiratsstrafe an den Kragen

Der Ständerat wird in der kommenden Herbstsession über die Abschaffung der Heiratsstrafe beraten. Seine Wirtschaftskommission (Wak) hat den Vorschlägen des Bundesrates zwar mehrheitlich zugestimmt, doch bleibt das Thema höchst umstritten.
Publiziert: 30.08.2019 um 16:02 Uhr
|
Aktualisiert: 30.08.2019 um 18:26 Uhr
Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP) stellte die Ergebnisse der Beratung vor.
Foto: Keystone
1/10
Das ist die Heiratsstrafe

Die Heiratsstrafe betrifft die direkte Bundessteuer. Heute müssen Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind und das Haushaltseinkommen höher ist, mehr direkte Bundessteuer zahlen als gleich gut verdienende Konkubinatspaare. Wenn diese Benachteiligung mehr als zehn Prozent beträgt, spricht man von der Heiratsstrafe. Der maximale Grad der Diskriminierung beträgt 84 Prozent. Er betrifft jene Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.

Auch wenn die CVP-Initiative abgelehnt wurde – und das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt hat: Der Bundesrat will diese steuerliche Diskriminierung abschaffen. Er schlägt vor, dass er künftig zwei Steuerrechnungen erstellt: zuerst die gemeinsame Veranlagung als Verheiratete und dann die alternative Steuerbelastung als Konkubinatspaar. Bezahlen müssten die Ehepaare dann den tieferen Beitrag. Der Bundesrat schätzt, dass ihn das jährlich rund 1,15 Milliarden Franken kosten wird. Die Vorlage kommt in der Herbstsession 2019 in den Ständerat. (sf)

Die Heiratsstrafe betrifft die direkte Bundessteuer. Heute müssen Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind und das Haushaltseinkommen höher ist, mehr direkte Bundessteuer zahlen als gleich gut verdienende Konkubinatspaare. Wenn diese Benachteiligung mehr als zehn Prozent beträgt, spricht man von der Heiratsstrafe. Der maximale Grad der Diskriminierung beträgt 84 Prozent. Er betrifft jene Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.

Auch wenn die CVP-Initiative abgelehnt wurde – und das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt hat: Der Bundesrat will diese steuerliche Diskriminierung abschaffen. Er schlägt vor, dass er künftig zwei Steuerrechnungen erstellt: zuerst die gemeinsame Veranlagung als Verheiratete und dann die alternative Steuerbelastung als Konkubinatspaar. Bezahlen müssten die Ehepaare dann den tieferen Beitrag. Der Bundesrat schätzt, dass ihn das jährlich rund 1,15 Milliarden Franken kosten wird. Die Vorlage kommt in der Herbstsession 2019 in den Ständerat. (sf)

Mehr

Eigentlich findet sie jeder ungerecht – doch wie es besser gehen soll, ist hochumstritten. Die Rede ist von der Heiratsstrafe, die dafür sorgt, dass manche Ehepaare mehr Steuern zahlen müssen, nur weil sie Ringe an den Fingern tragen (siehe Box).

Das Geschäft ist seit Jahren umstritten – und es wurde nicht besser, als das Bundesgericht erstmals in der Geschichte der Schweiz eine Volksabstimmung für ungültig erklärte. Grund: Der Bundesrat hatte mit falschen Zahlen operiert (BLICK berichtete).

Zurück an den Absender!

Dennoch hat die Landesregierung einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, wie sie die Heiratsstrafe beenden will. Seine Lösung: Die Steuerämter sollen bei Ehepaaren zwei Mal berechnen: einmal zum Ehetarif, einmal zum Konkubinatstarif. Bezahlen müsste das Paar den kleineren Betrag.

Doch auch das kommt nicht gut an: Verschiedene Parteien fordern, dass eine generelle Individualbesteuerung eingeführt wird und wollten den Bundesrat damit beauftragen. Das wurde denkbar knapp mit Stichentscheid des Präsidenten der Wirtschaftskommission (WAK), Pirmin Bischof (60, CVP) abgelehnt.

Keine Konkubinatsstrafe

Auch bei der Beratung der Details nahm die Kommission eine Änderung vor: Anders als der Bundesrat will sie den Elterntarif beibehalten und nicht durch einen neuen Alleinerziehendenabzug ersetzen. Dieser Änderung stimmte die WAK mit Stichentscheid des Präsidenten zu.

Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden Konkubinatspaare mit Kindern schlechtergestellt, sagte Bischof. Das lehne die Kommission ab. Sie wolle, das verheiratete Paare mit Kindern und Konkubinatspaare mit Kindern gleichgestellt seien.

Der Bundesrat begründete seine Version in der Botschaft damit, dass Konkubinatspaaren mit Kindern heute übermässig entlastet würden. Dies sei eine der Ursachen dafür, dass manche Ehepaare benachteiligt seien.

Es wird teuer

Die Version der Kommission würde zu höheren Steuerausfällen führen. Beziffern kann die WAK die Kosten jedoch nicht, wie Bischof sagte. Mit den Vorschlägen des Bundesrates würde die Reform bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken führen. Davon entfielen rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone.

Das Stimmvolk hat 2016 eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht aber, dass die Abstimmung aufgehoben werden muss.

Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss die Abstimmung wiederholt werden. Ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt vom Ergebnis der parlamentarischen Beratungen zur Vorlage des Bundesrates ab.

Über 700'000 gestrafte Paare

Gemäss den neuen Angaben des Bundes sind rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als zehn Prozent benachteiligt.

Neben der Heiratsstrafe gibt es auch einen Heiratsvorteil: Rund 200'000 Einverdiener- und 124'000 Zweiverdienerehepaare sowie 58'000 Rentnerehepaare kommen in den Genuss einer Minderbelastung von mehr als 10 Prozent gegenüber einem Konkubinatspaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Unter dem Strich leiden rund 704'000 Paare unter der Heiratsstrafe, rund 382'000 profitieren vom Heiratsvorteil. Ganz sicher ist sich der Bund aber wieder nicht (BLICK berichtete).

Heikle Ehedefinition

Die Volksinitiative der CVP fordert neben der Abschaffung der Heiratsstrafe auch eine Abschaffung der Diskriminierung in den Sozialversicherungen Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht hier keine Änderungen vor: Aus Sicht des Bundesrates sind Ehepaare bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt.

Der Initiativtext ist auch deshalb umstritten, weil er eine Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau enthält. Das würde eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verhindern, die eine Mehrheit der CVP-Basis befürwortet.

(SDA/sf)

Darum kommt die Heiratsstrafe nicht zwingend erneut vors Volk
2:20
Trotz falschen Zahlen:Heiratsstrafe kommt nicht zwingend erneut vors Volk
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?