Wie beim Bund
Kein Genderstern für Aargauer*innen

Die Aargauer Kantonsverwaltung und die Kantonsschulen sollen in Texten weiterhin kein Gendersternchen für die gendergerechte Sprache verwenden dürfen. Der Kanton orientiert sich am Bund.
Publiziert: 03.06.2022 um 14:20 Uhr

Der Regierungsrat hält an den bisherigen und auf die Bundeskanzlei abgestützten Richtlinien fest. Er spricht sich damit gegen eine SP-Motion aus.

Die Weisungen der Bundeskanzlei entsprächen der bisherigen Praxis, dass der Kanton Aargau in der geschlechtergerechten Verwaltungssprache ausschliesslich Formen verwende, die auf grammatikalischen und orthografischen Regeln fussten.

Orientierung am Bund

Der Regierungsrat hatte bereits 2005 Richtlinien zur sprachlichen Gleichbehandlung von Mann und Frau in der Verwaltungssprache erlassen. Im vergangenen Dezember passte er die Richtlinien an: Nun gilt im Grundsatz, dass sich der Kanton am Bund orientiert.

Foto: imago images/Christian Ohde

Die SP-Motion fordert, dass die kantonale Richtlinie überarbeitet wird, damit es kantonalen Stellen und Schulen erlaubt wird, in einer geschlechtergerechten Sprache Diversität abzubilden. «Kund*innen orientierte Unternehmen nutzen geschlechtergerechte Sprache», heisst es in der Begründung der Motion. Auch in Bundesbern wehrten sich SPler*innen bereits gegen ein Genderstern-Verbot.

EDU und SVP wollten härter durchgreifen

Die SP-Motion ist eine Reaktion auf eine Motion aus den Reihen von EDU und SVP. Diese will erreichen, dass die Richtlinien der Bundeskanzlei gelten und der Kanton bei Verstössen in Texten der Kantonsverwaltung und Schulen «härter durchgreift». Der Regierungsrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen - und gleichzeitig abzuschreiben: Die Forderung sei schon erfüllt. Der Grosse Rat entscheidet an seiner Sitzung vom 14. Juni.

Die Diskussionen über die sprachliche Gleichstellung entbrannte im Aargau an der Hausordnung der Neuen Kantonsschule Aarau. Darin wurde der Begriff «Schüler*innen» verwendet. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wies die Kantonsschule auf die Richtlinien hin und erklärte diese zur Pflicht. Der Fall entwickelte sich zu einem Politikum. (SDA)


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