Wie in der Corona-Pandemie
Grüne fordern Strom-Kredite

Kommt keine Hilfe, gehen viele Unternehmen unter, denn die Strompreise sind explodiert. Die Grünen fordern nun Kredite, wie bei Corona. Zudem soll die Rückkehr in die Grundversorgung ermöglicht werden.
Publiziert: 06.10.2022 um 00:26 Uhr
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Aktualisiert: 06.10.2022 um 11:04 Uhr
Thomas Müller

Die Explosion der Strompreise bereitet vielen Unternehmen schlaflose Nächte. Haben sie vor Jahren den Gang an den freien Strommarkt gewagt, kommen auf sie jetzt teils 16-fach höhere Kosten zu. Bekommen sie keine Hilfe, könnte das vielen das Genick brechen. Die Politik sucht nach Lösungen: Ein runder Tisch unter Wirtschaftsminister Guy Parmelin (62) arbeitet im Moment daran. Noch im Oktober sollen die Resultate präsentiert werden.

Auch die Parteien sind nicht untätig. So fordern die Grünen, dass die bedrohten Unternehmen Kredite erhalten, «analog den Covid-19-Krediten», die viele Unternehmen in der Pandemie über Wasser gehalten haben.

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Unternehmen sollen in die Grundversorgung zurückkehren dürfen, aber erst nach zwei Jahren, fordert Grünen-Präsident Balthasar Glättli.
Foto: keystone-sda.ch
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Rückkehr in die Grundversorgung

In einem zweiten Vorstoss fordern sie, dass Unternehmen vom freien Markt wieder in die Grundversorgung zurückkehren dürfen. Heute ist das rechtlich nicht möglich. «Früher sprach man bei der Grundversorgung immer von gefangenen Kunden, jetzt spricht man von geschützten Kunden. Das zeigt, wie sich die Zeiten geändert haben», sagt Grünen-Parteipräsident Balthasar Glättli (50). Er gibt zu: «Die Unternehmen haben zwar jahrelang von den tiefen Strompreisen profitiert, aber eine Firma ist nicht nur das Spielzeug der Inhaber. Das sind auch Arbeitsplätze», so Glättli. Deshalb müsse man für die Unternehmen eine Lösung finden.

Doch für die Grünen ist klar: Eine Rückkehr muss an strenge Bedingungen geknüpft werden. Die Unternehmen sollen «einen Beitrag an die Energiewende leisten, wenn sie in die Grundversorgung zurückkehren. Indem sie erneuerbaren Strom beziehen oder einen Teil selbst produzieren». Nach der Rückkehr sollen sie zehn Jahre in der Grundversorgung bleiben müssen.

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Kredite sollen Überbrücken

Zudem müsste ein Wechsel zwei Jahre im Voraus angekündigt werden. Damit soll verhindert werden, dass am Ende die Kleinkunden die Zeche zahlen, weil die Energieversorger den plötzlich zusätzlich nötigen Strom für die zurückkehrenden Unternehmen teuer auf dem Markt einkaufen müssen. Den Unternehmen droht aber während dieser zwei Jahre, das Geld auszugehen.

Hier kommen die Strom-Kredite ins Spiel. «Bis die Unternehmen wieder in die Grundversorgung zurückkehren können, sollen die Kredite die Liquidität sicherstellen und ihnen ermöglichen, die hohen Kosten über die nächsten Jahre zu verteilen», erklärt Grünen-Nationalrat Kurt Egger (66). Die Kredite sollen jedoch nicht an die Rückkehr geknüpft sein. Auch wenn ein Unternehmen auf dem freien Markt bleibt, könnte es einen Strom-Kredit beanspruchen.

Hoffnung ruht auf dem runden Tisch

Auch der Schweizerische Gewerbeverband fordert eine mögliche Rückkehr in die Grundversorgung. Er knüpft sie aber an ganz andere Bedingungen: Einen Strafaufschlag auf den Strompreis von bis zu zehn Prozent, die Pflicht, mindestens drei Jahre in der Grundversorgung zu bleiben, und eine Ankündigungsfrist, die aber nur ein Jahr betragen soll.

Solche Vorstösse brauchen jedoch normalerweise mindestens zwei Jahre, bis sie in Kraft treten. «So viel Luft haben wir nicht. Wenn wir die Motionen abwarten müssen, dann sind die Unternehmen in der Zwischenzeit Konkurs», befürchtet Gewerbeverbandspräsident und Mitte-Nationalrat Fabio Regazzi (60). Nicht nur er, auch die Grünen hoffen deshalb, dass die Vorstösse zu Denkanstössen für Parmelins runden Tisch werden.

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