Zeichen der Wertschätzung
Pflegende Angehörige sollen in Luzern einen Mini-Lohn erhalten

Das Parlament im Kanton Luzern hat gutgeheissen, dass pflegende Angehörige eine Entlöhnung bekommen. Der SVP ist der Mini-Lohn zu hoch, der SP dagegen zu tief.
Publiziert: 30.11.2022 um 16:45 Uhr

Wer etwa seine kranken Eltern in Luzern pflegt, kann darauf hoffen, künftig dafür eine kleine Entlöhnung zu erhalten. Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, einen Gegenvorschlag der kantonalen «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» der Mitte anzunehmen. Diese Vorlage ist ein Novum in der Schweiz.

Dieser Gegenentwurf sieht vor, dass Menschen, die freiwillig eine Person zu Hause betreuen, als Zeichen der Wertschätzung jährlich 800 Franken ausgezahlt werden. Das sind pro Tag knapp 2.20 Franken.

Diese Zulage darf höchstens auf zwei pflegende Personen aufgeteilt werden.

Das Luzerner Parlament will eine Zahlung von jährlich 800 Franken an Angehörige einer zu betreuenden Person ausbezahlen. (Symbolbild)
Foto: Sandra Ardizzone
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3000 Personen könnten profitieren

Die Menschen, die gepflegt werden, sollen zudem jährlich einen Gutschein von mindestens 1'200 Franken erhalten. Damit können sie Leistungen von Dritten in Anspruch nehmen – beispielsweise in Form einer Haushaltshilfe oder einem kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim. Der Gutschein dient auch der Entlastung ihrer betreuenden Angehörigen.

Schätzungsweise rund 3000 Personen im Kanton Luzern dürften die Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Pflegenden-Lohn zu erhalten. Die Regierung rechnet mit Kosten von rund fünf Millionen Franken, die vom Kanton und den Gemeinden je hälftig getragen werden sollen.

Zweite Beratung nötig

Der SVP sind diese Kosten zu hoch. Sie bekämpfte daher das Anliegen im Parlament. Die Kosten seien in den aktuell unsicheren Zeiten zu viel, befand die Partei. Ganz anderer Meinung wiederum waren die Sozialdemokraten. Sie begrüssten zwar die Einführung von Direktzahlungen, die SP wünschte aber zum Beispiel vergeblich eine Zulage in der Höhe von 1200 Franken.

Der Gegenvorschlag wurde nach erster Lesung mit 88 zu 21 Stimmen gutgeheissen. In trockenen Tüchern ist der Pflege-Lohn für Angehörige aber noch nicht. Im Januar wird das Parlament des Kantons Luzern die Vorlage ein zweites Mal beraten.

Mitte zufrieden

Die Mitte forderte 2019 in ihrer «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» einen Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen für pflegende Angehörige. Die Luzerner Regierung wollte die Initiative zur Ablehnung empfehlen – besonders, weil Menschen mit tiefen Einkommen kaum von einem Abzug profitiert hätten.

Der Kantonsrat sah dies ähnlich und verpflichtete die Regierung dazu, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Nun begrüsst selbst die Mitte den ausgearbeiteten Gegenvorschlag, wie sie in einer Mittelung kommunizierte. Es handle sich um «eine schlanke, unbürokratische und wertschätzende Form, um vielen Angehörigen ein Zeichen zu setzen». (sie)

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