Zweimonatige Auszeit
Höchster Schweizer sieht keinen Gesetzesverstoss von Wermuth

Wenn ein Parlamentarier eine Auszeit nimmt, soll ihm nicht der Lohn gekürzt werden. Das Büro des Nationalrats lehnt einen Vorstoss von Andreas Glarner ab. Und es erklärt, dass es kein Problem mit der zweimonatigen Auszeit von SP-Co-Chef Cedric Wermuth gibt.
Publiziert: 10.05.2024 um 20:53 Uhr
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Sermîn FakiPolitikchefin

Ist ein Parlamentarier länger als 14 Tage ferienhalber abwesend, soll ihm sein Jahreseinkommen gekürzt werden. Das forderte SVP-Nationalrat Andreas Glarner (61), nachdem bekannt geworden war, dass SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (38) Anfang des Jahres eine zweimonatige Auszeit genommen und mit seiner Familie durch Asien gereist war. «Dies sei allen Parlamentariern gegönnt», so Glarner. «Allerdings sollte nicht der Steuerzahler dafür aufkommen müssen.»

Das Büro des Nationalrats – bestehend aus Nationalratspräsidium, Fraktionschefs und Stimmenzählern – will davon nichts wissen. Es verweist darauf, dass Jahreseinkommen und Jahresentschädigung laut geltenden Regeln erst gekürzt werden, «wenn ein Ratsmitglied während eines Quartals oder länger aus anderen als Krankheits- oder Unfallgründen nicht an den Arbeiten seines Rates und der Kommissionen teilnimmt». Dies zu ändern und die Zahlungen schon ab Abwesenheiten von 14 Tagen zu kürzen, würde zu einem hohen administrativen Aufwand führen.

«Den Ratsmitgliedern überlassen»

Zur Einordnung: Jahreseinkommen und Spesenpauschale betragen derzeit 26'000 und 33'000 Franken. Hinzu kommen 440 Franken für jeden Sitzungstag und verschiedene Entschädigungen für Aufgaben, die mehr Arbeit verursachen, wie etwa ein Kommissionspräsidium. Lässt sich ein Parlamentarier bei einer Sitzung vertreten, erhält er auch kein Taggeld.

Andreas Glarner wollte bei kürzeren freiwilligen Abwesenheiten von Parlamentariern deren Bezüge kürzen.
Foto: keystone-sda.ch
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Das Büro stellt sich in seiner Antwort auch hinter Wermuth, dessen zweimonatige Auszeit im Februar eine Polemik auslöste. Blick berichtete, dass Wermuths Abwesenheit gegen das Parlamentsgesetz verstossen habe. Das Büro widerspricht dem dezidiert, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht. «Es ist den Ratsmitgliedern überlassen, wie sie die Arbeit für das Parlament einteilen und wie weit diese eine Anwesenheit in Bern voraussetzt», heisst es wörtlich. Es sei nicht die Aufgabe des Parlaments, Fehlzeiten einzelner Mitglieder ausserhalb von Sessionen und Kommissionssitzungen zu kontrollieren.

Höchster Schweizer sah keinen Grund zur Prüfung

Auf Nachfrage äussert sich auch Nationalratspräsident Eric Nussbaumer (63) in diesem Sinn: «Es liegt meiner Einschätzung nach kein Verstoss gegen das Gesetz und die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen vor.» Eine definitive Beurteilung obliege zwar dem Büro als Ganzes, ergänzt Philippe Schwab (60), Generalsekretär des Parlaments. Nussbaumer habe Wermuth aber schon Anfang März 2024 bestätigt, dass er in dessen «entschuldigter Abwesenheit keinen Grund für eine solche Prüfung» gesehen habe.

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