Altstadt und Kesselturm
Luzerner Stadtrat will keine günstigen Wohnungen in Parkhäusern

Der Luzerner Stadtrat will die Parkhäuser Altstadt und Kesselturm nicht in gemeinnützigen Wohnraum umfunktionieren, wie dies ein SP-Postulat fordert. Die beiden Parkhäuser seien eine wichtige Komponente im Gesamtsystem der Autoparkierung.
Publiziert: 12.09.2023 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2023 um 11:16 Uhr
Freier Wohnraum ist in der Stadt knapp. (Symbolbild)
Foto: URS FLUEELER

Insbesondere im Bereich der Innenstadt seien Parkhäuser von grosser Bedeutung, da Oberflächenparkplätze aufgehoben oder in Parkierungsanlagen verlagert werden sollen. Dies hielt der Stadtrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zum SP-Postulat fest. Denn so könne der Strassenraum attraktiver und als Lebensraum gestaltet werden.

Das Thema angestossen hatten die SP-Stadtparlamentarier Mario Stübi und Regula Müller. Der Stadtrat solle prüfen, wie das Parkhaus Altstadt bis 2037 baulich in gemeinnützigen Wohnraum überführt werden könne um der Verknappung des Wohungsangebots entgegenzuwirken. Auch mit der Parkhaus Kesselturm AG solle er Verhandlungen führen.

Weitere Massnahmen gegen die Wohnraumknappheit

Der Stadtrat aber wies in seiner Stellungnahme nicht nur auf die seiner Ansicht nach grossen Bedeutung der Parkhäuser hin. Er betonte auch, dass mit den bereits dafür vorgesehenen städtischen Arealen sowie den «weitergehenden wohnpolitischen Massnahmen» die Umsetzung der Initiative «Für zahlbaren Wohnraum» gewährleistet werden. Er lehnte das Postulat ab.

Um Massnahmen gegen Wohnraumknappheit geht es auch in der Interpellation der beiden grünen Stadtparlamentarier Elias Steiner und Marco Müller, welche der Stadtrat ebenfalls am Dienstag beantwortete. Sie nannten der hohe Wohnflächenbedarf in der Schweiz als einen Grund für die Wohnraumknappheit.

Den von den Interpellanten angedachten Wohnungswechsel, um eine flächeneffizientere Belegung der Wohnung zu erreichen, bezeichnete der Stadtrat als eine erhebliche rechtliche und praktische Herausforderung. Grundsätzlich sehe er alle Bauträgerschaften in der Verantwortung, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die Initiative einer Wohntauschbörse, um den Umzug aus Gross- in Kleinwohnungen zu begünstigen, seitens privater Bauträgerschaften würde er begrüssen.

Bei der Frage, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um Zweitwohnungen dem Markt verfügbar zu machen, verweist die Stadtregierung auf die Umsetzung der Airbnb-Initiative, welche das Stimmvolk im März angenommen hatte. Aus jetzigen Zeitpunkt seien weitergehende Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnungen auf Stadtgebiet nicht angezeigt, hielt der Stadtrat fest.

(SDA)

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