Rechtsanwalt und Nationalrat Rémy Wyssmann (56, SVP) über Staatsverweigerer
«Gegen bürokratische Dampfwalze des Staates keine Chance»

Es gibt in der Schweiz immer mehr von ihnen: Staatsverweigerer. Einer von ihnen: Stefan Oschmann (43) aus dem Kanton Basel-Landschaft. Er zahlt keine Steuern, keine Krankenkassenprämien und auch keine TV-Gebühren mehr. Doch was sind für ihn nun die Folgen?
Publiziert: 29.10.2023 um 18:14 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2023 um 18:31 Uhr
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Ralph DonghiReporter News

Stefan Oschmann (43) aus dem Kanton Basel-Landschaft ist ein Staatsverweigerer. Der Deutsche zahlt seit 2021 keine Steuern, keine Krankenkassenprämien, keine TV-Gebühren mehr. 2019 habe er mit seiner Klimatechnik-Firma noch einen sauberen Betreibungsregister-Auszug gehabt. Dann sei die Pandemie gekommen und er «ohne Maske und nicht geimpft vom öffentlichen Leben quasi ausgeschlossen worden». Also habe er «aufgehört, dieses System finanziell zu unterstützen».

Es folgten Mahnungen, Zahlungsbefehle, Betreibungsandrohungen. Im Februar dieses Jahres ist gar sein Arbeits-Anhänger gepfändet worden. Und: Im August ging seine Firma Konkurs. Auch sein Privatkonto sei gesperrt worden.

Risiko eines Strafverfahrens «steigt»

Doch wie lange geht dies für ihn gut? «Der Weg dieses Staatsverweigerers ist natürlich der falsche Weg und kontraproduktiv», erklärt Rémy Wyssmann (56), Rechtsanwalt in Oensingen SO und frisch gewählter SVP-Nationalrat. «Mit seinen Aktionen provoziert er lediglich die bürokratische Dampfwalze des Staates. Dagegen hat er keine Chance.»

Stefan Oschmann (43) sagt, er sei finanziell ruiniert.
Foto: Philippe Rossier
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Das Problem werde für Oschmann zudem nicht kleiner, so der Anwalt. «Wenn er einfach nichts mehr zahlt und bei ihm nichts mehr gepfändet werden kann, steigt auch das Risiko eines Strafverfahrens.» Gläubiger würden heute nicht mehr lange fackeln. «Und wenn er dann auch die Busse nicht bezahlt, wird er irgendwann von der Polizei abgeholt und eine Gefängnisstrafe absitzen müssen.» Auch als Deutscher gelte für ihn in der Schweiz «Rechtsgleichheit».

Eine Ausschaffung würde erst geprüft werden, wenn ausschaffungsrelevante Delikte dazukommen – «oder wenn er über längere Zeit nicht mehr arbeiten und somit das Ausländerrecht missachten würde», sagt Wyssmann. Heisst: Oschmann könnte die Ausschaffung drohen, wenn er länger nicht erwerbstätig ist. Beim Zeitrahmen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Auch der Staat reagiere «falsch»

Wyssmann zeigt aber auch Verständnis: «Es gibt immer mehr Menschen in diesem Land, die schlichtweg ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.» Dies unter anderem wegen der hohen Mieten, Stromrechnungen oder Krankenkassenprämien. Aber: «Sich sozusagen tot zu stellen und einfach nicht auf Rechnungen reagieren, ist dennoch keine Option. Da schneidet man sich nur ins eigene Fleisch.»

Und was passiert, weil Oschmann keine Krankenkassen-Prämien mehr bezahlt? Er werde dennoch in einer Notfallsituation im Spital behandelt, sagt Wyssmann. Nur: Auch diese Kosten würden ihm später auferlegt. «Wichtig wäre, dass der Staat versucht, auch solche Staatsverweigerer wieder in die Gesellschaft zu integrieren.» Es müsse egal sein, welche Herkunft, welche Einstellung oder welche Religion jemand habe – «es darf auf keinen Fall Parallelgesellschaften geben». Dafür müssten sich aber auch alle ans Gesetz halten und «andererseits die Damen und Herren in der Staatsbürokratie von ihrem Amtsschimmel herunterkommen und ihren Job als mehr als nur eine Aktennummer betrachten».

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