Rentner Niklaus Iten (79) stellte eigenhändig Verkehrsschilder auf
«Jetzt muss ich wegen einem solchen Seich vor Gericht!»

Einem Garagenbesitzer aus Therwil BL waren die LKW auf seiner Privatstrasse derart ein Dorn im Auge, dass er eigenhändig Strassenschilder aufstellte. Dumm nur: Seine Aktion war illegal. Den Strafbefehl wollte Niklaus Iten (79) jedoch nicht akzeptieren.
Publiziert: 15.12.2022 um 16:25 Uhr
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Aktualisiert: 16.12.2022 um 11:37 Uhr
Céline Trachsel
Céline TrachselReporterin

Niklaus Iten (79) regt sich auf. Über Fussgänger, die über seine Privatstrasse laufen. Über nächtliche Gäste, die im Sommer vor seinem Büro Abfall liegen lassen. Über die Verkehrssituation rund um seine Autogarage in Therwil BL. Aber vor allem: über Lastwagen!

«Sie belasten meine Strasse, die einfach nicht für solch schwere Gefährte gebaut wurde», sagt Niklaus Iten zu Blick. «Und wer zahlt den Strassenunterhalt? Ich!» Der Rentner besass einst sehr viel Land in Therwil, wo er noch heute eine Autogarage betreibt. Doch einen Grossteil davon verkaufte er vor einigen Jahren. Heute stehen dort ein McDonald's-Restaurant und eine Aldi-Filiale. Weil McDonald's keine eigene Zufahrt hat, führt eine über Itens verbleibendes Land. Und weil bei Aldi die Anlieferungshalle im hinteren Teil erstellt wurde, müssen die Zulieferer auf Itens Grundstück rangieren.

Wer kein Lieferant ist, wird gebüsst

Doch längst nicht nur Aldi- und McDonald's-Lastwagen kurven vor Itens Garage herum. Auch Entsorgungs-LKW, Baufahrzeuge oder Fernfahrer, die eine Pause einlegen wollen, biegen in seine Strasse. 2016 hat Iten darum ein richterliches Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen erwirkt – mit Ausnahme von Lieferanten. Wer in seinen Augen keiner ist, wird von Iten fotografiert und gebüsst. Einen ganzen Ordner füllte er bereits mit Fotos von Lastwagen, welche die Strasse aus seiner Sicht unerlaubt nutzten.

Niklaus Iten (79) hat in Therwil BL eine Autogarage und besitzt Land. Diese Privatstrasse gehört ihm und er hat ein richterliches LKW-Verbot erwirkt. Nur Aldi- und McDonald's-Lieferanten dürfen die Strasse befahren.
Foto: Céline Trachsel
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Doch im Oktober letzten Jahres lag das Schild mit dem Lastwagen- und Parkverbot plötzlich am Boden – zwei Tage später war es ganz weg. Gestohlen, glaubt Iten. «Da dachte ich mir, ich stelle doch einen alten Poller wieder auf, der früher schon mal an dieser Stelle stand, und beschildere meine Strasse neu», erzählt Iten. «Zudem liess ich ein Fussgängerverbot und ein Linksabbiegeverbot montieren.»

Iten erhielt Strafbefehl mit 1000 Franken Busse

Bloss: Die Aktion war illegal. Iten musste auf dem Polizeiposten antraben. «Ich wusste schlicht und einfach nicht, dass ich keine neuen Schilder anbringen darf!», sagt der Rentner. «Auch die Schilderfirma klärte mich nicht auf.» Er erhielt einen Strafbefehl, hätte 1000 Franken Busse bezahlen sollen. Doch diesen wollte Iten nicht akzeptieren. Nun wird sein Fall bald vor dem Strafgericht Baselland verhandelt. «Ich habe jahrelang eine grosse Firma geleitet, war immer ein rechtschaffener Mann. Und jetzt muss ich wegen solch einem Seich vor Gericht antraben», ärgert sich Iten.

Doch im Kern geht es ihm nicht einmal so sehr um das Strafverfahren. «Eigentlich ärgere ich mich viel mehr darüber, dass mein Land von den Grundeigentümern nebenan viel zu sehr belastet wird. Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich hier vertrieben werden soll. Ich soll einfach noch mein restliches Land verkaufen und gut ist.»

«Er ist im Unrecht»

Blick hat mit den Grundeigentümern gesprochen, denen das Land mit dem Aldi-Verkaufsladen gehört. Ein Verwaltungsrat sagt: «Wir sehen nicht ein, inwiefern mit der Ausübung des Durchfahrtsrechts Herrn Iten Schaden zugefügt wird.» Sicher sei nur: Der Rentner habe immer wieder LKW-Fahrer gebüsst, die berechtigterweise auf der Privatstrasse verkehrten. «Die Staatsanwaltschaft hat jede einzelne Busse eingestellt. Herr Iten ist im Unrecht. Aber für die Chauffeure ist das halt ärgerlich.» Man habe schon versucht, bei einem Mittagessen zu reden – ergebnislos.

Ob Niklaus Iten die Busse wegen des Aufstellens seiner Schilder erlassen wird oder nicht, muss der Richter am 16. Dezember entscheiden. «Ich hoffe das Beste», sagt Iten. «Denn wenn ich einen Eintrag im Strafregister bekomme, kann ich meinen Jagdschein nicht mehr erneuern.»

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