Basler Goldhändler reingelegt
Frau (32) verkauft wertlose Münzen für 5200 Franken

Das Basler Strafgericht hat am Dienstag eine 32-jährige Algerierin aus Frankreich wegen Betrugs und Warenfälschung verurteilt. Sie hatte einem Goldhändler wertlose Dukaten angedreht. Doch ihr Schwindel flog auf.
Publiziert: 24.01.2024 um 18:20 Uhr

Der Klang der Münzen verhiess nichts Gutes. Als im Juni 2023 eine heute 32-jährige Algerierin aus dem französischen Mulhouse einem Goldhändler in Basel sieben angebliche Nachprägungen von Vier-Dukaten-Goldmünzen mit dem Abbild des österreichischen Kaisers Franz Joseph I. vorbeibrachte, gelang ihr der Schwindel zuerst. Eine Angestellte des Geschäfts befand die Münzen für echt und bezahlte der Frau rund 5200 Franken in bar. Doch dann wollte die Algerierin mehr.

Als der Chef des Goldgeschäfts das Material der Münzen prüfte, verriet ihm der Klang, dass es sich um Fälschungen handelt. Später kam die 32-Jährige erneut ins Geschäft und wollte weitere Münzen verkaufen. Der Goldhändler rief die Polizei, welche die Algerierin festnahm. Die Frau sass in der Folge 49 Tage in Untersuchungshaft, wie «BZ Basel» berichtet.

«Nachbarin hat mir das vorgeschlagen»

Per Strafbefehl wurde die Frau schliesslich wegen Betrugs und Warenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Zudem musste sie die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken bezahlen. Weil die Beschuldigte dagegen Einsprache erhob, wurde der Fall am Dienstag vor dem Basler Strafgericht verhandelt.

Nicht alles ist Gold, was glitzert: Das Basler Strafgericht musste sich am Dienstag mit gefälschten Münzen befassen (Symbolbild).
Foto: imago images / photothek

Die von Sozialhilfe lebende Mutter von vier Kindern beteuerte dort ihre Unschuld. «Meine Nachbarin hat mir vorgeschlagen, dass ich das mache. Die weiss auch, woher die Münzen stammten. Danach habe ich von ihr Todesdrohungen erhalten. Ich bin das Opfer hier.»

Leicht reduzierte Strafe

Der Verteidiger der Beschuldigten verlangte einen Freispruch. Eine arglistige Täuschung sowie vorsätzliche Warenfälschung seien nicht nachgewiesen. Der Einzelrichter fand diese Argumentation wenig überzeugend. Die Geschichte der Algerierin sei völlig unglaubwürdig. Dass die Münzen Fälschungen sind, habe sie offensichtlich gewusst. Zwar reduzierte er die Strafe leicht auf 65 Tagessätze à 30 Franken, doch die Verurteilung liess er bestehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die 32-Jährige kann den Schuldspruch weiterziehen. (noo)

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