Er schlug schon Stiefvater blutig – jetzt steht er vor Gericht
Rachid S. (19) soll Minderjährige vergewaltigt haben

Nach einer blutigen Attacke auf seinen Ex-Stiefvater vor dem Strafgericht in Muttenz BL werden neue Vorwürfe gegen einen 19-jährigen Marokkaner laut: Der Kampfsportler muss sich wegen Vergewaltigung mehrerer Teenagerinnen verantworten.
Publiziert: 24.05.2023 um 12:46 Uhr

Rachid S.* (19) sah rot, als seine Mutter im Juni 2022 vom Strafgericht Baselland wegen falscher Anschuldigungen verurteilt wurde. Diese hatte ihren Ex-Mann wegen einer angeblichen Vergewaltigung angezeigt. Die Richter gaben jedoch Rachids Ex-Stiefvater recht. Der in Marokko geborene Kampfsportler schlug den Mann vor dem Gerichtsgebäude mit einem Faustschlag ins Gesicht nieder.

Der blutige Zwischenfall führte zu einer Anzeige. Wie «BZ Basel» berichtet, ist dies jedoch nicht der einzige Grund, weshalb sich Rachid S. ab dem 12. Juni vor dem Basler Strafgericht verantworten muss.

Gemäss Anklageschrift werden dem Mann auch mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen. Es geht unter anderem um mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache versuchte Nötigung.

Kampfsportler Rachid S. (Mitte) drehte nach einem Prozess vor dem Strafjustizzentrum Muttenz BL durch.
Foto: BLICK / Beat Michel
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Seit acht Monaten in U-Haft

Dem Bericht zufolge sitzt Rachid S. seit acht Monaten im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof in Untersuchungshaft. Der Marokkaner wurde von drei Mädchen und jungen Frauen angezeigt. Die Taten sollen zwischen 2020 und 2022 stattgefunden haben. Zum Zeitpunkt der Taten waren die Betroffenen 14, 15 und 16 Jahre alt, während Rachid zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Der grösste Altersunterschied betrug 4,5 Jahre. «Die Anklageschrift zeichnet das Bild eines Teenagers, der sich seine körperliche Überlegenheit als Boxer zunutze gemacht haben soll, um Sex wenn nötig zu erzwingen», schreibt die Zeitung.

Die Schilderungen der drei Klägerinnen sind ähnlich. Die sexuellen Handlungen gegen ihren Willen sollen hauptsächlich in Rachids Zimmer in seinem Jugendwohnheim stattgefunden haben. Bei zwei Klägerinnen geht es um einzelne mutmassliche Vorfälle: eine sexuelle Nötigung und eine Vergewaltigung. Letztere betrifft das 14-jährige Mädchen. Die Tat soll sich im August 2022 ereignet haben.

Freundin fühlte sich als «Sexsklavin»

Die dritte betroffene Frau führte eine über ein Jahr dauernde Beziehung mit dem Beschuldigten. Sie wirft ihrem Ex-Freund mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, mehrfache versuchte Nötigung sowie mehrfache Schändung vor.

Die Staatsanwaltschaft schreibt laut «20 Minuten», Rachid S. habe seine Freundin von ihrem Umfeld abgeschirmt und sie «zunehmend aggressiv zu sexuellen Handlungen gedrängt», sodass sie sich schliesslich wie eine «Sexsklavin» gefühlt habe.

Dass sich Rachid S. in Basel verantworten muss, hängt mit einem älteren Verfahren zusammen. Dieses wurde zwar inzwischen eingestellt, trotzdem blieb der Gerichtsstand in Basel.

Für Rachid S. gilt die Unschuldsvermutung. Der heute 19-Jährige kam mit elf Jahren aus Marokko in die Schweiz und lebte 2016 bis 2018 erneut vorübergehend in seinem Heimatland. Wird er verurteilt, droht ihm ein Landesverweis. (noo)

* Name geändert

«Besser für Opfer, aber präventiv wirkts nicht»
9:39
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