Ex-Kita-Leiter Lars F. (36) zu vier Jahren Haft verurteilt
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Wegen Kindsmissbrauch:Ex-Kita-Leiter Lars F. (36) zu vier Jahren Haft verurteilt

Wegen Kindsmissbrauch in Allschwil BL
Ex-Kita-Leiter Lars F. (36) zu vier Jahren Haft verurteilt

Am Baselbieter Strafgericht in Muttenz BL fand der Prozess gegen einen ehemaligen Betriebsleiter einer Kindertagesstätte (Kita) in Allschwil BL statt. Der 36-Jährige missbrauchte mehrere Kleinkinder sexuell und wurde am Donnerstag schuldig gesprochen.
Publiziert: 29.04.2021 um 09:15 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2021 um 11:49 Uhr
Lars F. (36) wurde am Donnerstag zu vier Jahren Haft verurteilt.
Foto: ZVG
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Selina Berner

Der Deutsche Lars F.* (36) ist schuldig: Der Ex-Kita-Leiter von Allschwil BL wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Dazu erhält er ein lebenslängliches Berufsverbot mit Minderjährigen. Ausserdem verfügte das Gericht für den Deutschen einen Landesverweis von zehn Jahren.

Lars. F. nahm das Urteil stumm entgegen. Das Gericht sah den sexuellen Missbrauch von drei Kindern im Alter von 2, 3 und 4 Jahren in der Kita als erwiesen an. Freigesprochen wurde er vom Missbrauchsvorwurf an einem Einjährigen. In diesem Fall würden Beweise fehlen, sagte die Richterin. Seine Reuebekundungen wirkten ausserdem nicht glaubwürdig auf die Richter.

Der Mann stand vergangene Woche wegen mehrfachen sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Schändung, mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und mehrfacher Pornografie vor Gericht. Der Verurteilte befindet sich seit dem 2. April 2020 in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im vorzeitigen Strafvollzug.

Bei Übergriff erwischt

Lars F. war am 6. Dezember 2019 in der Kita in Allschwil festgenommen worden. Zuvor hatte eine Arbeitskollegin ihn bei einem sexuellen Übergriff an einem damals vierjährigen Buben erwischt.

Am vergangenen Donnerstag vor Gericht sagt der Angeklagte: «Ich habe meinen Beruf immer sehr gerne gemacht. Es war eine Herzensangelegenheit für mich. Ich wollte Teil für die positive Entwicklung für Kinder sein. Falls ich ein Berufsverbot erhalte, ist das für mich sehr schmerzhaft.» Aber er verspricht, er werde den Kontakt zu Kindern in Zukunft meiden.

Der Täter zeigt Reue: «Ich entschuldige mich natürlich für das, was ich getan habe. Ich bereue das sehr und es tut mir sehr Leid.»

Übergriffe fotografisch festgehalten

Der Deutsche soll dem Jungen, der sich mit anderen Kindern im Schlafraum der Kita aufgehalten hatte und nicht einschlafen konnte, an den Penis gefasst haben und diesen oral stimuliert haben. Zudem soll sich der Angeklagte gemäss Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft in der Kindertagesstätte in Allschwil, wo er seit April 2019 bis zu seiner fristlosen Entlassung im Dezember 2019 gearbeitet hatte, an drei weitere Kleinkinder im Alter von 1, 2 und 3 Jahren sexuell vergangen haben.

Dabei habe er die Übergriffe fotografiert. Auf dem Laptop und auf dem Handy des Angeklagten fanden die Ermittler 50 Fotos des teilweise nackten Buben.

Täter wurde selbst missbraucht als Kind

Lars F. sagt vor Gericht, seine Pädophilie sei ihm selber nicht bewusst gewesen. «Wenn ich so über mein Verhalten nachdenke, wusste ich das nicht. Ich dachte, ich hätte eine normale Erwachsenensexualität.» Für ihn bedeute das nun, dass ich den Kontakt mit Kindern ausschliessen müsse. «Ich habe nie im Internet nach Fotos oder so von Kindern gesucht. Ich habe meine Sexualität mit meinem Partner ausgelebt, nur mit ihm. In eine andere Richtung ging das nicht.»

Er sei selber missbraucht worden als Kind – von seinem Stiefvater und seiner Mutter. Die Gutachterin sagt dazu vor Gericht: «Menschen, die missbraucht wurden, haben selber ein erhöhtes Risiko, jemanden zu missbrauchen.»

Warum er die Missbräuche vollzog und sich und die Kinder dabei fotografierte, kann er nicht wirklich erklären. «Ich verstehe selber nicht, warum ich diese Bilder erstellt habe. Habe diese Bilder nie mehr angeschaut.» Er sei nicht sexuell erregt gewesen bei den Übergriffen. «Es ging nicht um meine sexuelle Befriedigung. Es ging um meinen eigenen sexuellen Missbrauch, den ich vor Augen hatte.»

«Eine unglaubliche Aussage!»

Für die Angehörigen sind die Erklärungen des Angeklagten schwer erträglich. Er gibt an, die Buben seien sexuell erregt gewesen und er habe diese befriedigen wollen.

Der Richter wird ungehalten: «Sie erzählen uns Dinge, die schwierig nachvollziehbar ist. Sie sagen, sie hätten gesehen, dass dieser Junge, eingepackt in Windeln sexuell erregt gewesen sei und sie dieses Verlangen «befriedigen» wollten. Eine unglaubliche Aussage!» Die Behauptung, dass ein zweijähriges Kind «sexuell erregt» gewesen sei und er dem Kind nur etwas «Gutes» habe tun wollen, sei völlig absurd.

* Name geändert

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