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Regierungsrat hat entschieden
Bubendorf BL muss Kosovaren einbürgern

Der Bürgerrat von Bubendorf BL verweigerte Hamdi Halili grundlos den Schweizer Pass. Jetzt spricht der Regierungsrat ein Machtwort.
Publiziert: 20.08.2020 um 12:30 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2021 um 10:24 Uhr
Georg Nopper

Die Entscheidung sorgte für Empörung. Dem Kosovaren Hamdi Halili aus Bubendorf BL wurde der Schweizer Pass aus fadenscheinigen Gründen verwehrt. Die Bürgergemeinde schmetterte seinen Antrag zwei Mal ab – unter anderem mit der absurden Begründung, einige Ortsbürger störten sich daran, dass Halili in Trainerhosen durchs Dorf lief.

Jetzt teilt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit, dass die Bürgergemeinde Halili «unverzüglich» einbürgern muss. Ihm sei an der Bürgergemeindeversammlung vom 21. Dezember 2019 die Einbürgerung «ohne sachliche Gründe» verweigert worden. Dagegen habe eine Gruppe von Bubendorfer Bürgern beim Regierungsrat Beschwerde erhoben.

Trotzreaktion des Bürgerrats

Ausschlaggebend für die Abfuhr durch die Bürgergemeinde Bubendorf BL war die Enthaltung des Bürgerrats bei der Abstimmung im vergangenen Dezember. «Die Gesuchsteller erfüllen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in unser Gemeindebürgerrecht», hatte der Bürgerrat noch auf die Einladung für die Bürgergemeindeversammlung geschrieben. Trotzdem enthielt sich der Bürgerrat bei der Abstimmung.

Archivaufnahme aus dem Jahr 2006, als Hamdi Halili und seine Familie um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz kämpften.
Foto: BZ Basel/Lorandi
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«Einbürgerungs-Sheriff» Roger Frey, der Präsident der Bürgergemeinde, sagte damals zu BLICK: «Wir haben uns enthalten, weil das Kantonsgericht uns beauftragt hat, nochmals über sein Einbürgerungsgesuch zu befinden.»

Die Stimmenthaltung war eine Trotzreaktion darauf, dass das Kantonsgericht eine frühere Entscheidung der Bürgergemeindeversammlung nicht akzeptiert hatte. Halili wurde der Schweizer Pass nämlich bereits 2016 einmal verwehrt, damals mit der absurden Trainerhosen-Begründung.

«Alle Voraussetzungen waren erfüllt»

Das Kantonsgericht befand die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs daraufhin für nicht ausreichend begründet und wies die Bürgergemeinde an, erneut über den Antrag zu befinden. Mithilfe des Bürgerrats wurde dann jedoch abermals das gleiche Resultat erzielt. Wieder ohne stichhaltige Begründung für die Nicht-Einbürgerung.

Der Regierungsrat liest dem Bürgerrat nun die Leviten: Die Vorbereitung und Durchführung der Versammlung vom Dezember 2019 sei mangelhaft gewesen. «Aufgrund der festgestellten Verstösse der Bürgergemeinde Bubendorf gegen diverse gesetzliche Bestimmungen» hebe der Regierungsrat deshalb den Entscheid der Bürgergemeindeversammlung Bubendorf auf. Halili hätte laut Regierungsrat eingebürgert werden müssen. «Alle Voraussetzungen waren erfüllt», heisst es weiter.

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