«Es gab Argumente, die wurden beiseite gewischt»
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Anwalt meldet Berufung an:«Es gab Argumente, die wurden beiseite gewischt»

Urteil gegen Ex-Hells-Angel
Richter bezeichnet Handeln von Ertan Y. als «widerwärtig»

Ex-Hells-Angel Ertan Y. (36) musste sich seit Mitte Mai vor dem Basler Strafgericht verantworten. Am Donnerstag sprach ihn dieses nun schuldig. Der gebürtige Basler mit türkischen Wurzeln muss für 12 Jahre und 10 Monate in Haft – und danach die Schweiz verlassen.
Publiziert: 30.05.2024 um 21:05 Uhr
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Aktualisiert: 31.05.2024 um 16:27 Uhr
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Er gönnte sich Luxus, schwamm in Geld und verkehrte mit Prominenten: Doch von all dem muss sich Ex-Hells-Angel Ertan Y.* (36) vorerst verabschieden. Das Basler Strafgericht sprach den gebürtigen Basler mit türkischen Wurzeln in fast allen Punkten schuldig! Insgesamt kassierte Ertan Y. eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 10 Monaten.

Der Richter erklärte: «Ihre Straftaten gehen quer durch das Strafgesetzbuch. Die Liste ist so lang wie schwer – und reicht bis zu einer Zeit, in der Sie bereits in Untersuchungshaft sassen.» Weiter meinte er zu Ertan Y.: «Sie sind ein Meister im Netzwerken. Sie sind ein Meister im Vermitteln und ein Meister in der Manipulation. Leider haben Sie Ihr Talent für kriminelle Tätigkeiten genutzt. Sie nutzten es rücksichtslos zu Ihrem Vorteil aus – sei es auch bei 14-jährigen Mädchen.»

Genugtuung von 12'000 Franken

Genau diese Handlungen mit einer Minderjährigen gaben das Strafmass an und trieben es nach oben. Zum Kontakt zur 14-Jährigen meinte der Richter: Ertan Y. habe hier mit «Zuckerbrot und Peitsche» gehandelt – bis er bekommen habe, was er wollte. Der Richter bezeichnet das Handeln von Ertan Y. als «widerwärtig». Hier erfolgten Schuldsprüche wegen mehrfacher Vergewaltigung, teilweise versuchte sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie mehrfacher Pornografie.

Am Donnerstag entschied das Basler Strafgericht im Fall des Ex-Hells-Angel Ertan Y.* (36).
Foto: STEFAN BOHRER
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Schuldsprüche erfolgten auch wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung, illegalem Waffenbesitz sowie bei den Vermögensdelikten wegen mehrfacher, bandenmässiger und gewerbsmässiger Geldwäscherei und Verbrechen gegen das Geldspielgesetz.

Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht einen Landesverweis von 14 Jahren aus. Ausserdem muss Ertan Y. dem Mädchen eine Genugtuung in Höhe von 12'000 Franken bezahlen. Dieses soll etwa mit dem beschlagnahmten Geld in Höhe von 350 000 Franken bezahlt werden. Auch macht der Staat 300 000 Franken Ersatzforderung geltend.

Yakin und Embolo erhalten Uhren zurück

Der Richter gab auch den Anträgen von Nati-Trainer Murat Yakin und Nati-Star Breel Embolo statt: Sie erhalten beide ihre Luxusuhren zurück. Ertan Y. hatte die Uhren zum Weiterverkauf erhalten. Als er festgenommen wurde, wurden die Uhren beschlagnahmt. Speziell: In Bezug auf eine Rolex Daytona meldeten sowohl Yakin als auch Embolo ihren Anspruch an, doch der Richter sprach sie Embolo zu.

Sogleich Berufung angemeldet

Ertan Y. war – vor allem in Sachen sexuelle Handlungen mit der 14-Jährigen – nicht mit dem Richter einverstanden. Dies gab er seinem Verteidiger bereits während der Verhandlung zu verstehen. Dieser konnte während der Urteilsverkündung nicht darauf eingehen. Doch: Noch im Gerichtssaal meldete der Verteidiger von Ertan Y. Berufung an!

Zu Blick sagte der Verteidiger: «12 Jahre und 10 Monate sind übertrieben hoch! Es sind viele Schuldsprüche ergangen, die wir so nicht akzeptieren können.» Hier spricht er auch die hohen Einsatzstrafen an. Sein Mandant sei jedoch gefasst. «Er hat mit einem Entscheid in dieser Härte gerechnet.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

* Name geändert 


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