«Bedauerlicher Irrtum» – aber erst nach Blick-Bericht
Austrian Airlines zahlt Leser jetzt doch eine Entschädigung

Serge Vontobel hatte sich wegen ausstehender Entschädigungszahlungen der Austrian Airlines an Blick gewandt. Auf Anfrage erklärte sich die Fluggesellschaft bereit, den Fall zu überprüfen. Das neue Angebot: 830 Euro. Doch reicht das?
Publiziert: 01.09.2023 um 11:26 Uhr
Zahlt jetzt doch eine Entschädigung an den Blick-Leser: Austrian Airlines. (Archivbild)
Foto: imago images/photonews.at
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Sandra Gerber

«Man wird als Passagier nicht ernst genommen, und es bleibt wohl nichts anderes übrig als den Fall vor Gericht zu bringen. Denn solange ich draufzahle, werde ich kein Angebot akzeptieren, da ich den Flieger nicht kaputtgemacht habe», sagte Serge Vontobel am Mittwoch zu Blick. 

Auslöser für seinen Ärger war ein verpasster Langstreckenanschluss wegen eines gestrichenen Fluges der Austrian Airlines. Vontobel musste daraufhin mit einem Kollegen eine Nacht im Hotel verbringen. Auf die ihm rechtlich zustehende Ausgleichszahlung von 600 Euro sowie die Erstattung der Hotel- und Verpflegungskosten wartete der Fluggast seither vergeblich. Anders als sein Kollege, der mit ihm im Flieger sass. Er bekam eine Entschädigung von 600 Euro.

Airline entschuldigt sich

Nachdem Blick bei der Fluggesellschaft nachgefragt hatte, versprachen die Verantwortlichen, den Fall zu prüfen. Zwei Tage später meldet sich Austrian Airlines. «Leider ist in diesem Fall ein bedauerlicher Irrtum unsererseits während der Bearbeitung aufgetreten. Nach sorgfältiger Überprüfung der Umstände wurden die Beträge im Gesamtwert von über 830 Euro auf das angegebene Konto von Herrn Vontobel überwiesen», erklärt die Airline. Man entschuldige sich für die Unannehmlichkeiten.

Ob Vontobel das Angebot von 830 Euro akzeptiert? Unklar. Denn ganz zufrieden ist er noch nicht, schliesslich stünden ihm aus dem bezahlten, aber nicht genutzten Upgrade noch zusätzliche 189 Euro zu. Derzeit lässt sich Vontobel deshalb über die Rechtslage bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen beraten. Sollte eine Auszahlung unrealistisch sein, würde er das Angebot jedoch annehmen.


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