Belastung für die Tiere
Transportfleisch soll besser deklariert werden

Der Nationalrat will eine Deklarationspflicht für ausländisches Fleisch von Tieren, die über Tage transportiert worden sind. Er hat dazu eine Motion aus der Grünen Fraktion mit 129 zu 52 Stimmen angenommen. Sie geht nun an den Ständerat.
Publiziert: 17.04.2024 um 13:48 Uhr
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Aktualisiert: 17.04.2024 um 13:52 Uhr

Der Nationalrat will importiertes Fleisch genauer deklarieren. Künftig sollen Konsumenten auf der Verpackung sehen, ob die Tiere vor der Schlachtung tagelang zum Schlachthof transportiert wurden. Transporte sind für Tiere immer eine Belastung.

Während hier hohe Standards gelten, treten diese bei ausländischem Fleisch oft ausser Kraft und werden für Konsumierende auch nicht transparent gemacht, heisst es im entsprechenden Vorstoss.

Transportbedingungen im Ausland auf engstem Platz, etwa auf alten Schiffen, seien häufig katastrophal, begründete Christine Badertscher (Grüne/BE) die Motion. «Dieses Problem sollte uns zu denken geben.» Nicht zuletzt begünstigten solche Tiertransporte Krankheiten.

Immer wieder sorgen lange Tiertransporte wegen tierschutzwidriger Bedingungen für Empörung. (Symbolbild)
Foto: imago images/Shotshop

SP-Ministerin ging das zu weit

Billigfleisch aus tagelangen Transporten bedeute auch eine unfaire Konkurrenz für die Schweizer Bauern, die sich an strenge Vorschriften hielten, führte Badertscher weiter aus. Nur mit einer Kennzeichnung könnten Konsumentinnen und Konsumenten tierschutzgerecht einkaufen.

Die von der früheren Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) eingereichte Motion verlangte ursprünglich auch Zollbeschränkungen für Fleisch von über Tage transportierten Tieren. Auf diese Forderung werde nun aber verzichtet, sollte der Vorstoss angenommen werden, sagte Badertscher.

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider beantragte ein Nein zur Motion. Der Aufwand einer Deklarationspflicht sei unverhältnismässig hoch und die Massnahme nicht umsetzbar, etwa bei verarbeiteten Produkten. Das Herkunftsland des Tieres und der Ort der Verarbeitung müsse bei Fleisch zudem bereits angeben werden.

Die EU-Kommission will gemäss einem Entscheid vom Dezember 2023, dass Tiertransporte kürzer werden. Die Behörde schlug unter anderem vor, dass Fahrten in den Schlachthof maximal neun Stunden lang sein dürfen. Auch Fahrten mit anderen Zielen sollen zeitlich begrenzt werden. (SDA/sie)

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