Er war 12 Mal in seinem Heimatland Libyen
Hass-Imam Abu Ramadan verliert Asyl-Status

Der Bieler Hassprediger Abu Ramadan verliert seinen Asylstatus. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde von ihm ab.
Publiziert: 29.09.2017 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:45 Uhr
Fast 600 000 Franken soll Hassprediger Abu Ramadan in den letzten Jahren kassiert haben. Vor fast 20 Jahren kam Abu Ramadan aus Libyen in die Schweiz.
Foto: FLICKR/ISLAMRAT

Der Bieler Vorbeter Abu Ramadan hat den Asylstatus verloren und die Flüchtlingseigenschaft ist ihm aberkannt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt.

Das Urteil ist somit rechtskräftig. Wie aus dem am Freitag publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, hat der 64-jährige Prediger - der mit bürgerlichem Namen Salah Fituri Ben Salem heisst - in den vergangenen vier Jahren mindestens zwölf Mal sein Heimatland Libyen besucht.

Dort habe sich der Mann zum Teil mehrere Wochen lang aufgehalten. Das letzte Mal sei er mehr als einen Monat in Libyen gewesen. Dies hätten die Ein- und Ausreisestempel in seinem Pass gezeigt.

Er stellte sich unter Schutz Libyens

Diesen Pass hat Abu Ramadan 2013 offiziell bei der libyschen Vertretung in der Schweiz beantragt und erhalten. Nach zwei Jahren wurde er bis 2019 verlängert.

Das Bundesverwaltungsgericht schliesst aus diesen Fakten, dass sich der Mann freiwillig wieder unter den Schutz Libyens gestellt habe. Ohne äusseren Zwang habe er sich in seine Heimat begeben. Dort habe er sich mit dem offiziellen Dokument ausgewiesen.

Somit durfte das SEM die im Jahr 1998 zuerkannte Flüchtlingseigenschaft aberkennen und das Asyl widerrufen, hält das Bundesverwaltungsgericht fest.

Keine direkte Auswirkung

Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass der nun rechtskräftige Entscheid des SEM keine direkte Auswirkung auf die Niederlassungsbewilligung des in Nidau BE lebenden Libyers habe. Eine allfällige Aufhebung dieser Bewilligung unterstehe einem eigenen Verfahren vor kantonalen Behörden.

Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass die Flughafenpolizei Zürich Abu Ramadan bei seiner Rückkehr aus Libyen kontrollierte und seinen Pass konfiszierte. In einem Schreiben im März 2017 fragte der Libyer die Behörden an, ob er seinen Pass zurückerhalten könne.

Mitte Juli liess der Mann die Behörden dann wissen, dass er den Pass nicht mehr brauche, da er bei einer Rückkehr nach Libyen in Gefahr wäre. Er sei auf «schwarzen Listen» mit weiteren Personen aufgeführt, die gegen das frühere Ghadaffi-Regime opponiert hätten.

Staatsanwaltschaft prüft Anklage

Das Schreiben mit diesem Inhalt schickte der Vorbeter an das SEM, nachdem ihm dieses gut eine Woche zuvor mitgeteilt hatte, dass es beabsichtige, seinen den Asylstatus zu widerrufen und die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen.

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland leitete kürzlich eine Voruntersuchung gegen Abu Ramadan ein. Geprüft wird, ob der Vorbeter in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gegen Andersgläubige gehetzt und der Sachverhalt strafrechtliche Relevanz hat.

Die Zeitungen «Bund» und «Tages-Anzeiger» sowie das Schweizer Fernsehen SRF berichteten im August, der Mann habe Allah um die «Vernichtung» gewisser Gemeinschaften gebeten. (SDA/bö)

Streit um «Vernichtung» und «Zerstörung»

Nachdem der «Tages-Anzeiger» und die SRF-Sendung «Rundschau» die arabischen Hasspredigten des Bieler Imams Abu Ramadan publik gemacht hatten, entbrannte letzte Woche ein Streit um die Deutung der Zitate.

Die «Weltwoche» zog aufgrund eigener Übersetzungen in Zweifel, dass der Prediger direkt zur «Vernichtung» und «Zerstörung» Andersgläubiger aufgerufen hat. Demnach hat der Imam lediglich das arabische Wort für «sich annehmen» gebraucht – alles Weitere hätten die Journalisten hineininterpretiert.

«Tages-Anzeiger» und «Rundschau» halten an ihrer Version fest. Zwar könne das strittige Verb tatsächlich mit «sich annehmen» ins Deutsche übersetzt werden. Aus dem Gesamtkontext der Predigt gehe jedoch klar hervor, dass Abu Ramadan Andersgläubigen den Tod wünsche. Schützenhilfe kommt von Islamwissenschaftler Reinhard Schulze. Er hält die ursprüngliche Übersetzung für legitim.

Nachdem der «Tages-Anzeiger» und die SRF-Sendung «Rundschau» die arabischen Hasspredigten des Bieler Imams Abu Ramadan publik gemacht hatten, entbrannte letzte Woche ein Streit um die Deutung der Zitate.

Die «Weltwoche» zog aufgrund eigener Übersetzungen in Zweifel, dass der Prediger direkt zur «Vernichtung» und «Zerstörung» Andersgläubiger aufgerufen hat. Demnach hat der Imam lediglich das arabische Wort für «sich annehmen» gebraucht – alles Weitere hätten die Journalisten hineininterpretiert.

«Tages-Anzeiger» und «Rundschau» halten an ihrer Version fest. Zwar könne das strittige Verb tatsächlich mit «sich annehmen» ins Deutsche übersetzt werden. Aus dem Gesamtkontext der Predigt gehe jedoch klar hervor, dass Abu Ramadan Andersgläubigen den Tod wünsche. Schützenhilfe kommt von Islamwissenschaftler Reinhard Schulze. Er hält die ursprüngliche Übersetzung für legitim.

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