Jetzt muss es zurück nach Ecuador
Botschafts-Chauffeur schmuggelte Koks – im Dienstwagen!

Die Botschaft in Bern war für einen ecuadorianischen Angestellten nicht die einzige Arbeitgeberin: Er schmuggelte Unmengen Kokain – und das im Dienstwagen. Jetzt wird der Mann ausgewiesen.
Publiziert: 01.09.2022 um 16:16 Uhr

Dass geheime Nachrichten in einem Wagen der stillen Post mit dem Kennzeichen CD «corps diplomatique» überbracht werden, ist legitim. Dass allerdings ein Botschaftsangestellter Unmengen an Kokain schmuggelt, ist alles andere als legal.

Ein Botschafts-Mitarbeiter tat allerdings genau das, wie «Der Bund» berichtet. Neben seiner Beschäftigung als Chauffeur und Hauswart bestritt er einen Zweit-Job als Drogenkurier. Jetzt muss der Ecuadorianer in sein Herkunftsland zurück.

152,3 Gramm Kokain im Botschaftsauto

In Fahrzeugen mit Diplomatenkennzeichen schmuggelte er beachtliche Mengen an Drogen. 152,3 Gramm reines Kokain transportierte er laut Artikel innerhalb von nur einer Woche von Bern in den Nachbarkanton Freiburg. Dabei gilt schon der Handel von 18 Gramm als schweres Delikt!

In einem Auto mit der Kennzeichennotiz «CD» für «corps diplomatique» schmuggelte der Chauffeur einer Botschaft in Bern Unmengen an Kokain.
Foto: CD
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Im Herbst 2017 flogen seine Drogen-Straftaten schliesslich auf. Dem Bericht zufolge verurteilte das Bezirksgericht Freiburg den Chauffeur zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Mittlerweile ist er aus dem Gefängnis entlassen worden. Für die Botschaft arbeitet er nicht mehr, inzwischen hat der Mann eine Anstellung in einem Lager gefunden. Noch lebt er in einem Dorf im Emmental – doch nicht mehr allzu lang.

Er muss zurück nach Ecuador

Wegen seiner Rechtsbrüche entzog ihm das Berner Amt für Migration und Personenstand allerdings seine Niederlassungsbewilligung: Der gebürtige Ecuadorianer muss nun zurück in sein Herkunftsland. Das sei unverhältnismässig, beschwerte sich der Mann laut Bericht und zog sogar vor das Verwaltungsgericht – der obersten Instanz im Kanton.

Doch weder die lange Aufenthaltsdauer noch die grosse Familie – der Mann lebt bereits seit seiner Jugend in der Schweiz – es nützt ihm alles nichts. Seine Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, Ende September soll er zurück nach Ecuador. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. (hei)

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