Limousine von Bundesrat Schneider-Ammann abgeschossen
Milde Strafe für 220-km/h-Unfall-Raser (24)

Ein Autofahrer, der 2016 auf der Autobahn im Jura ein Fahrzeug mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann an Bord gerammt hatte, ist am Dienstag schuldig gesprochen worden: Er bekam eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten mit Bewährung.
Publiziert: 19.09.2017 um 13:13 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 12:52 Uhr
Nach diesem Anlass krachte es: Johann Schneider-Ammann nach der Eröffnung des «Campus Strate J» im September 2016.
Foto: Keystone
Puntrut JU

Der Autofahrer wurde erstinstanzlich wegen eines schwerwiegenden Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Das Strafgericht setzte die Bewährung auf drei Jahre an.

Der 24-jährige Automobilist war am 23. September 2016 mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 220 Kilometern pro Stunde auf der A16 unterwegs, bevor er bei Bassecourt JU auf das Fahrzeug auffuhr, in dem der damalige Bundespräsident Johann Schneider-Ammann chauffiert wurde.

Der fehlbare Lenker aus dem Kanton Jura zeigte sich vor Gericht reuig und akzeptierte die Strafe. Sein Fahrausweis, den er freiwillig bei der zuständigen Behörde abgegeben hatte, wurde ihm formell für zwei Jahre abgenommen.

Zum Unfall war es nach der Einweihung des «Campus Strate J» in Delsberg gekommen. Das zivile Polizeifahrzeug mit dem Bundesrat als Passagier wechselte auf Höhe Bassecourt auf die Überholspur, um einem einfahrenden Auto Platz zu machen. Trotz Vollbremsung konnte der von hinten heran rasende Fehlbare den Aufprall nicht verhindern.

Schneider-Ammann war beim Unfall unverletzt geblieben. Er hatte danach das vorgesehene Programm für den Abend fortgesetzt. (SDA)

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