Obwohl Einwohner es ablehnen
Swisscom darf Funkloch in Schelten BE stopfen

Die Swisscom darf in der bernjurassischen Kleinstgemeinde Schelten eine Mobilfunkanlage bauen, obwohl die Hälfte der Einwohner das ablehnt. Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht.
Publiziert: 18.06.2024 um 09:53 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Schelten zählt aktuell 34 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Hälfte der Gemeindebevölkerung steht hinter der Beschwerde gegen die Mobilfunkanlage, wie aus einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Das sei aber kein Grund, die Baubewilligung zu verweigern, befand das Gericht. Das Vorhaben entspreche den rechtlichen Vorschriften. Deshalb bestehe grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung.

Mast verschandelt laut Anwohnern die Landschaft

Schelten ist die nördlichste Gemeinde des Kantons Bern, sie liegt mitten im Röstigraben. Eigentlich ist sie gar kein Dorf, sondern ein dünn besiedeltes Gebiet mit 13 Häusern. Weite Teile liegen in einem Funkloch.

Das Funkloch in Schelten soll teilweise behoben werden - obwohl das etliche Bürger nicht begeistert. (Symbolbild)
Foto: ANTHONY ANEX

Die Swisscom will das seit langem ändern und stellte 2018 ein Gesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage. Die Gegner stören sich insbesondere am 31 Meter hohen Mast, der die Landschaft verschandele.

Das Verwaltungsgericht fand allerdings keine Hinweise für eine erhöhte Schutzwürdigkeit des Orts- oder Landschaftsbilds, wie es im Urteil heisst. Der geplante Mast werde am Fuss eines bewaldeten Hangs kaum stärker auffallen als vergleichbare Mobilfunkanlagen in ländlichen Gebieten.

Urteil kann weitergezogen werden

Die Beschwerdeführenden hatten auch darauf hingewiesen, dass sich der Empfang nur bei einigen wenigen Häusern verbessern werde. Bei der Mehrheit werde der Empfang schlecht sein oder das Funkloch weiter bestehen. Schlecht versorgt sei Schelten deswegen nicht, man sei ja ans Telefonfestnetz angebunden. Zudem habe das einzige Restaurant im Ort dank Glasfaser eine gute Internetverbindung.

Auch diese Einwände liess das Gericht nicht gelten. Gemäss Rechtsprechung bestehe ein öffentliches Interesse, dass die Abdeckung mit Mobilfunkdiensten alle Landesteile erfasse. Die umstrittene neue Anlage könne immerhin mehr als die Hälfte des Gemeindegebiets neu mit Mobilfunk versorgen.

Ob das letzte Wort in dem Streit damit gesprochen ist, bleibt offen. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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