Viviane O. (34) darf nicht aus der U-Haft
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Prominente Boxerin in Haft:Viviane O. (34) darf nicht aus der U-Haft

Profi-Boxerin streitet Tat an ihrem Ehemann ab
Viviane O. (34) darf nicht aus der U-Haft

Hat die Starboxerin Viviane O. (34) ihren Mann im Oktober brutal erschlagen? Seit Anfang November sitzt die Mutter eines Sohns in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Interlaken BE in U-Haft. BLICK hat nun exklusive neue Details aus den Ermittlungsakten.
Publiziert: 24.12.2020 um 13:50 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2021 um 20:34 Uhr
Im Ring zu Hause: Viviane O. (34) ist als Profiboxerin europaweit bekannt.
Foto: Getty Images
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Luisa Ita

Wochenlang blieb das Tötungsdelikt in Interlaken BE ein Rätsel. Wer hat den Kultwirt Thomas F.* (†61) in seiner Wohnung Mitte Oktober umgebracht? Exakt drei Wochen nach der Tat kommunizierte die Kantonspolizei Bern die Festnahme einer Frau. Welche Rolle sie im Fall spiele, werde abgeklärt.

Wie BLICK danach publik machte, handelt es sich bei der Verhafteten um die berühmte Profiboxerin Viviane O.** (34) – die Ehefrau des Getöteten. Sie wird in U-Haft gesetzt.

Boxerin streitet Tat ab!

Das Paar war erst seit wenigen Monaten verheiratet. Doch der Haussegen dürfte bereits schief gehangen haben. Bekannte der Sportlerin berichteten BLICK, die 34-Jährige sei wenige Wochen vor der Tat ausgezogen.

Hat ein Ehezoff Thomas F. das Leben gekostet? Wie BLICK-Recherchen zeigen, streitet die Brasilianerin die Tat ab! Ihre Beschwerde gegen die U-Haft wurde dennoch abgewiesen, wie die Kantonspolizei Bern auf Anfrage von BLICK bestätigt.

Dringender Tatverdacht

Die 34-Jährige wird daher weiterhin im Untersuchungsgefängnis in Bern festgehalten. Dies zum einen weil sie unter dringendem Tatverdacht steht – jedoch auch weil Verdunkelungsgefahr besteht. Das bedeutet, dass die Behörden befürchten, sie könnte auf freiem Fuss Beweismittel zerstören oder Zeugen beeinflussen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittler suchen derweil gemäss BLICK-Informationen immer noch mit Hochdruck nach Beweisen. Derzeit werden technische Abklärungen wie etwa die Auswertung von Handydaten durchgeführt.

* Name geändert

** Name bekannt

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