Zwei «Finder» im Wallis gebüsst
Deshalb sollte man vergessene Bancomat-Nötli nicht mitnehmen

Gefunden ist nicht gestohlen, möchte man denken. Dass diese Annahme manchmal falsch ist, zeigen zwei Fälle aus dem Kanton Wallis.
Publiziert: 02.09.2021 um 15:35 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2021 um 16:43 Uhr

Geldbetrag eintippen, Karte zurück ins Portemonnaie stecken. Doch das Wichtigste beim Geschäft am Bancomaten kommt zum Schluss – und wird trotzdem gelegentlich vergessen: Das Entnehmen der Nötli aus dem Ausgabefach.

Im Wallis haben sich in den letzten Monaten zwei nachfolgende Bankkunden über die Vergesslichkeit ihrer Vorgänger erfreut. Sie steckten die liegen gelassenen Nötli kurzerhand ein. Doch die Freude währte nicht lange, wie der «Walliser Bote» berichtet.

Dank Videoüberwachung rasch geklärt

Der erste Fall passierte im Dezember 2020 an einem Bancomaten der UBS in Brig. Eine Frau wollte mit der Bankkarte 400 Franken abheben. Nach Entnahme der Bankkarte vergass sie, das Geld im Ausgabefach mitzunehmen. Kurz darauf trat eine andere Frau an den Bancomaten, um ihren Kontostand abzufragen. Dabei bemerkte sie die vergessenen Nötli im Ausgabefach und steckte diese ein.

Dass Kunden an Bancomaten das bezogene Geld vergessen, kommt immer wieder vor.
Foto: Keystone
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Der zweite Fall ereignete sich im März. Ein Mann vergass im Ausgabefach einer Raiffeisenbank in Naters 500 Franken. Ein anderer Bankkunde sackte die Nötli kurz darauf ein und entfernte sich.

Die beiden Fälle haben eines gemeinsam: Die Täter waren sich nicht bewusst, dass sie gefilmt wurden und anhand ihrer Bankkarte problemlos identifiziert werden konnten. Entsprechend schnell konnte denn auch geklärt werden, wer das Geld mitlaufen liess. Für beide «Finder» hatte dies einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis zur Folge.

Strafbefehle sind rechtskräftig

Im ersten Fall wurde die zwischen 60 und 70 Jahre alte Frau wegen unrechtmässiger Aneignung schuldig gesprochen. Sie bekam eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss sie eine Busse von 600 Franken und die Verfahrenskosten von 500 Franken bezahlen.

Der Fall in Naters wurde mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 2550 Franken geahndet. Der Mann, der zwischen 30 und 40 Jahren alt ist, muss laut Strafbefehl ausserdem eine Busse von 650 Franken und die Verfahrenskosten von 550 Franken zahlen.

Die Strafbefehle wurden in beiden Fällen akzeptiert und sind somit rechtskräftig.

Dass Kunden an Bancomaten das bezogene Geld vergessen, kommt immer wieder vor. Laut dem Bericht verzeichnet etwa die Walliser Kantonalbank pro Jahr mehrere Hundert derartige Fälle.

Die Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn, die im Saas- und im Mattertal 14 Bancomaten betreibt, zählte man im vergangenen Jahr 124 Fälle. Oliver Biner, Teamleiter Kundenberatung: «Im laufenden Jahr haben wir bisher 66 Fälle gezählt bei durchschnittlichen Bezügen von 100 bis 300 Franken.» Dass vergessenes Geld vom nachfolgenden Kunden eingesteckt werde, komme jedoch sehr selten vor. (noo)

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