Bistümer verlangen Strafregister-Auszüge von ihren Hirten
Wie sündig darf ein Pfarrer sein?

Die katholische Kirche in der Schweiz möchte ihr Bewerberverfahren reformieren. Wer angestellt werden will, muss zuvor einen Strafregister-Auszug vorlegen. Wer einen Eintrag hat, ist damit aber nicht automatisch als Pfarrer disqualifiziert.
Publiziert: 31.01.2019 um 22:52 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2019 um 12:39 Uhr
Toni Brühlmann, Präsident des Fachgremiums, will Fälle wie den in Riehen BS verhindern. Er fordert, dass jeder Anwärter, der für die Kirche arbeiten will, zuvor einen Strafregister-Auszug vorlegen muss.
Foto: zVg
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Johannes Hillig

Es ist leider nichts Neues: Nicht alle Geistlichen werden ihrer Vorbildrolle gerecht. Der spielsüchtige Pfarrer von Küssnacht am Rigi SZ, Peter C.*, verzockte rund 2,1 Millionen Franken. Und machte dafür prompt den Teufel verantwortlich (BLICK berichtete).

Zuletzt sorgte Stefan Küng für Schlagzeilen: Der Ex-Pfarrer von Döttingen TG wurde 2012 wegen sexueller Handlungen mit einem Jugendlichen verurteilt. Der Geistliche hatte einem knapp 16-Jährigen die Füsse massiert und ihn geküsst. Dieses Jahr versuchte er in Riehen BS einen Neuanfang, stellte sich als Pfarrer zur Wahl und verschwieg den Kuss. Erst als der Thurgauer Strafbefehl veröffentlicht wurde, flog Küng auf und zog seine Kandidatur zurück.

Zu schnelles Fahren ist in Ordnung

Nun reagiert die katholische Kirche mit einer Reform. Den Antrag dafür arbeitete das Fachgremium Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld (SBK) aus, wie die SRF-Sendung «Heute Morgen» berichtete.

Grundidee: Wer für die Kirchen arbeiten will, muss zuvor einen Strafregister-Auszug vorlegen. «Ich bin davon überzeugt, dass der Fall Riehen damit in Zukunft verhindert werden kann», so Toni Brühlmann, Präsident des Fachgremiums, zu BLICK.

Bedeutet ein Eintrag im Strafregister gleich das Aus? Nicht für Brühlmann: «Es geht primär um sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen. Wenn jemand einen Eintrag wegen zu schnellem Fahren hat, sollte dies kein Hindernis sein, um Pfarrer zu werden.»

Null-Toleranz bei Einträgen

Das sieht das Bistum Basel anders. «Ein Eintrag im Strafregister schliesst einen Dienst aus», sagt Bistum-Sprecher Hansruedi Huber. Und betont: «Bei Neueinstellungen gilt klare Null-Toleranz!»

Gleiches Bild in Chur – auch hier wird bereits ein Strafregister-Auszug verlangt. «Und natürlich würden wir niemanden anstellen, der in diesen Fragen nicht völlig unbedenklich ist», sagt Giuseppe Gracia vom Bistum Chur klar.

Etwas toleranter geht es in St. Gallen zu. Bei geringeren Delikten würde man abwägen, aber dazu kam es bisher nicht. «In den vergangenen Jahren ist kein Bewerber/keine Bewerberin bekannt, die einen Eintrag im Strafregister hatte», so Bistum-Sprecherin Sabine Rüthemann.

Einheitliches System schaffen

Man verlange zwar schon jetzt den Strafregister-Auszug, mit der Reform erhofft sich der Psychotherapeut Brühlmann aber ein einheitliches System. Welche Delikte dann zum Ausschluss führen und welche toleriert werden, müsste aber noch diskutiert werden.

«Noch ist der Antrag ja nicht angenommen», so Brühlmann weiter. Erst Ende Monat werden die Schweizer Bischöfe darüber entscheiden, wie sündig die zukünftigen Pfarrer sein dürfen. 

*Name geändert

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