BLICK liefert Antworten auf die drängendsten Fragen
Welche Regeln gelten im Homeoffice?

Die Arbeit im Homeoffice wird für immer mehr Arbeitnehmer zur Realität. Ihnen stellt sich die Frage: Was sind meine Rechte und Pflichten? BLICK liefert Antworten auf die drängendsten Fragen rund um den «Büroalltag» daheim.
Publiziert: 03.11.2020 um 15:50 Uhr

Die Schweiz während Corona – Masken, Abstandsregeln und Personenbegrenzungen. Arbeitgeber ergreifen Massnahmen und schicken ihre Angestellten nach Hause. Das Homeoffice wird zum neuen «Büroalltag».

Und plötzlich kommen Fragen auf: Welche Regeln gelten für die Arbeit im Homeoffice? Darf mein Chef mich überwachen? Muss ich den Heim-Computer selbst bezahlen? Nadine Mathys, Mediensprecherin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), gibt Antworten. Es handelt sich vorliegend vor allem um privatrechtliche Fragen, die im Streitfall von einem Gericht entschieden werden.

1. Darf der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice anordnen?

Am 18. Oktober hat der Bundesrat eine Empfehlung für Homeoffice ausgesprochen. Diese Empfehlung sollte der Arbeitgeber beachten. Es handelt sich aber nicht um eine Pflicht.

Im Zuge der Corona-Pandemie wird das Homeoffice zum neuen «Büroalltag». (Symbolbild)
Foto: Getty Images
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Weiterhin muss der Arbeitgeber gemäss Nadine Mathys auf die Situation des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Unter Umständen ist eine Arbeit im Homeoffice für den Angestellten nicht möglich (beispielsweise wegen fehlendem Internet oder der familiären Situation).

2. Hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf Arbeit im Homeoffice?

Nein. Der Arbeitgeber entscheidet, ob Arbeit im Homeoffice erlaubt wird. Wenn er sich gegen Homeoffice entscheidet, sind aber die Hygienemassnahmen des BAG strikt umzusetzen. Bei einer Ansteckung muss möglicherweise der gesamte Betrieb schliessen.

3. Lohnt sich eine separate, schriftliche Regelung der Arbeit im Homeoffice?

«Es ist immer von Vorteil, schriftliche Vereinbarungen zu treffen», so die Mediensprecherin. Darin können beispielsweise die Anzahl Tage im Homeoffice geregelt werden, das Sonntagsarbeits- und Nachtarbeitsverbot, Entschädigungen oder die Art und Weise, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Angestellten zu Hause korrekte Arbeitsbedingungen haben. Denn der Arbeitgeber muss sich auch bei Homeoffice um den Gesundheitsschutz der Arbeitenden sorgen.

4. Arbeitsgeräte wie Computer oder Drucker, sonstiges benötigtes Material und Spesen: Was muss im aktuellen Fall von wem bezahlt werden?

Der Arbeitgeber muss die benötigten Arbeitsgeräte grundsätzlich zur Verfügung stellen. Zudem müssen Auslagen bezahlt werden, die der Arbeitnehmer für die Arbeit getätigt hat. Wenn der Angestellte selber Material kaufen oder sein eigenes verwenden muss, hat der Arbeitgeber dies zu entschädigen.

Nadine Mathys ergänzt: «Es ist rechtlich umstritten, was nun während Corona gilt, weil es sich nur um eine vorübergehende Situation handelt. Es gibt aber durchaus Arbeitgeber, die im Lockdown für solche Mehrausgaben den Angestellten eine monatliche Pauschale ausgerichtet haben.»

5. Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überwachen?

Nein. «Überwachungs- und Kontrollsysteme sind unzulässig, wenn sie den blossen Zweck verfolgen, den Arbeitnehmer bei den beruflichen Tätigkeiten zu überwachen», so Mathys.

6. Ändern sich die Arbeits- und Ruhezeiten?

Nein. Die Regelungen für Arbeits- und Ruhezeiten bleiben im Homeoffice gleich. Die maximale Arbeitszeit des Büropersonals in der Woche beträgt 45 Stunden. Zwischen zwei Werktagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährleistet sein. (Einmal in der Woche darf die Ruhezeit auch acht Stunden betragen, sofern der Durchschnitt über zwei Wochen elf Stunden beträgt.)

Nächte und Sonn- und Feiertage sind nach wie vor arbeitsfrei. Änderungen müssen von den zuständigen Behörden bewilligt werden.

7. Hafte ich dafür, wenn mein WLAN aussteigt und ich deswegen einige Stunden an Arbeitszeit einbüsse?

Nein. Der Arbeitgeber trägt laut der Mediensprecherin die Risiken für die Arbeit im Homeoffice. Also muss er auch für Störungen aufkommen. Das gilt natürlich nur, wenn der Angestellte nicht vorsätzlich die Arbeit von zu Hause aus verunmöglicht.

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