Die kranke Welt der Margrit P.
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Interview von August 2020:Jetzt sprechen die Eltern des getöteten Ilias (†7)

Bundesgericht hat entschieden
Kaltblütige Killerin von Ilias (†7) wird verwahrt

Im März 2019 tötete die psychisch kranke Seniorin Margrit P. den kleinen Ilias (†7), als dieser von der Schule nach Hause lief. Die Killerin zog bis vor das Bundesgericht und forderte ihre Freilassung. Damit scheiterte sie.
Publiziert: 08.02.2023 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2023 um 12:02 Uhr

Die Querulanten-Rentnerin Margrit P.* (78) erstach am 21. März 2019 den kleinen Ilias (†7) mit einem Messer. Mitten in Basel. Am helllichten Tag – ohne ersichtlichen Grund. P. forderte die Einstellung des Strafverfahrens gegen sie und eine Haftentschädigung.

Die Vorinstanz durfte aufgrund der Gutachten von einer anhaltenden wahnhaften Störung und damit von der Schuldunfähigkeit der Verurteilten ausgehen. Dies hält das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Es hat eine Beschwerde der Frau abgewiesen.

Weil eine stationäre therapeutische Massnahme nichts gebracht hätte, war eine Verwahrung zulässig. Die Bundesrichter stützen die Sicht des Basler Appellationsgerichts, wonach die Bedingungen für eine Verwahrung erfüllt seien. Eine Therapie hätte wegen der seit Jahrzehnten bestehenden, chronische Erkrankung keine Verringerung der Rückfallgefahr gebracht.

Seniorin Margrit P.* forderte vor Gericht, dass sie freigelassen wird.
Foto: Thomas Maier
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Gericht entscheidet, es war Mord

Die Seniorin beteuerte vor Bundesgericht einmal mehr, an keiner psychischen Erkrankung zu leiden. Die Expertise des Psychiaters sei ein «Zweckgutachten» gewesen, um eine Massnahme verhängen zu können. Sie verlangte eine «rechtsstaatliche Aufklärung» der Ursache für ihre Tat, da sie Opfer behördlicher Intrigen gewesen sei und sich in einem Notstand befunden habe.

Diesen Notstand verneinte bereits die Vorinstanz mit klaren Worten. Sie hielt in ihrem Urteil vom März 2022 fest, den Mord an einem unbeteiligten Kind als Notstandshandlung zur Wahrung der eigenen Existenz und Menschenwürde zu bezeichnen, sei abwegig.

124'000 Franken Genugtuung

Das Bundesgericht hat des Weiteren die Genugtuung für die Eltern des getöteten Knaben von rund 124'000 Franken und den Schadenersatz von 12'000 Franken bestätigt. Die Seniorin erachtet diese Entschädigungen als «dem Kanton auferlegte Zahlungen wegen kantonaler Pflichtverletzung», die auf sie abgewälzt würden.

Zurückgelassen hat Ilias nicht nur seine Eltern, sondern auch drei Geschwister: Rejan (1), Inas (2) und Anuar (6). Letzterer kann sich sogar noch an seinen älteren Bruder erinnern. «Immer wenn es klingelte, dachte er, Ilias käme. Aber Ilias kam nie. Er kommt nie mehr», sagte Mutter Samire im Vorfeld des Gerichtstermins im Gespräch mit Blick. (SDA/jwg)

* Name geändert

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