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Corona-Massnahmen im Überblick
Das gilt in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Unsere Nachbarn Deutschland und Österreich verschärfen angesichts der stark steigenden Corona-Infektionen ihre Massnahmen. Die Schweiz hält sich momentan noch zurück. Doch was gilt nun eigentlich wo?
Publiziert: 22.11.2021 um 08:15 Uhr
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Aktualisiert: 22.11.2021 um 14:05 Uhr

In vielen Ländern Europas steigen die Fallzahlen wieder stark an – auch in der Schweiz. Während der Bundesrat am Donnerstag für die Schweiz aber keine neuen Massnahmen beschlossen hat, überschlagen sich in Deutschland und Österreich die Verschärfungen. Sogar Impfpflicht und Lockdown sind Thema.

Eine Übersicht:

Österreich

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In vielen Ländern Europas steigen die Infektionsfälle wieder an.
Foto: keystone-sda.ch
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Lockdown: Ab Montag gilt in ganz Österreich für zehn Tage ein Lockdown. Dieser kann anschliessend um weitere zehn Tage verlängert werden – für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auch danach bestehen. In allen Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Öffentlicher Verkehr: Auch im öffentlichen Verkehr muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Restaurants, Clubs und Bars: Aufgrund des Lockdowns müssen die Gastrobetriebe ab Montag wieder schliessen.

Kultur, Sport und Freizeit: In diesen Bereichen gibt es wieder massive Einschränkungen. Auch Coiffeur-Betriebe und Fitness-Center sind von den Schliessungen betroffen.

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Schulen: Zwar bleiben die Schulen offen, jedoch nur für die Betreuung. Wo immer möglich, sollen Kindern zu Hause bleiben und virtuell unterrichtet werden.

Geschäfte: Ab Montag dürfen nur noch Läden des täglichen Bedarfs geöffnet haben – darunter etwa Supermärkte und Apotheken. Alle anderen Geschäfte bleiben geschlossen.

Impfpflicht: Österreich wird im Februar eine Impfpflicht einführen. Das kündigte Bundeskanzler Alexander Schallenberg am Freitag an.

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Deutschland

Lockdown: Das ist zurzeit kein Thema.

Öffentlicher Verkehr: Hier gilt eine Maskenpflicht sowie die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden alt ist.

Restaurants, Bars und Clubs: Grundsätzlich gilt hier die 3G-Regel. Sobald aber die Hospitalisierungen in einem Bundesland steigen, gilt die 2G-Regel. Diese tritt in Kraft, wenn mehr als 3 von 100'000 Menschen wegen Corona innerhalb der letzten 7 Tagen ins Spital eingewiesen wurden. Ab einem Wert von 6 gilt «2G-Plus». Dann müssen sich auch Geimpfte und Genesene testen lassen.

Kultur, Sport und Freizeit: Zurzeit gilt dort ebenfalls die 3G-Regel.

Schulen: Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet. Vereinzelt können Einrichtungen mit Infektionszahlen aber geschlossen werden.

Geschäfte: In Läden gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind jedoch Geschäfte der Grundversorgung, wie Supermärkte und Apotheken. Auch eine Maske ist Pflicht.

Impfpflicht: Eine allgemeine Impfpflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht.

Schweiz

Lockdown: Eine solche Massnahme ist momentan kein Thema.

Öffentlicher Verkehr: Wer hierzulande Bus oder Bahn benutzen möchte, muss lediglich eine Maske tragen.

Restaurants, Bars und Clubs: Hier gilt in Innenräumen die 3G-Pflicht.

Kultur, Sport und Freizeit: Auch hier gilt in Innenräumen die 3G-Pflicht.

Schulen: Es gelten keine besonderen Massnahmen. Von Kanton zu Kanton können diese aber abweichen.

Geschäfte: Beim Einkaufen gilt lediglich die Maskenpflicht.

Impfpflicht: Eine Impfpflicht gibt es nicht. (bra)

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