Eklat in Zürcher In-Beiz Kaufleuten
Bei Hanf-Menü - Kollaps

Das Menu «Rollgerste mit Bündner Hanf und Mascarpone mit Wintergemüse» im Trend-Lokal Kaufleuten hat zwar kein Fleisch dafür einen THC-Wert, der deutlich über dem erlaubten Grenzwert liegt. Der berauschende Znacht hat für die In-Beiz ein juristisches Nachspiel.
Publiziert: 12.07.2015 um 06:57 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:21 Uhr
«Rollgerste mit Bündner Hanf» bekam einem Gast im Kaufleuten schlecht.
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Von Roland Gamp

Es sollte ein munteres Fami­lienessen werden. Doch für einen Teenager endete der Besuch im Zürcher Trend-Lokal Kaufleuten im Spital. Schlecht bekam ihm das Vegi-Gericht für 35 Franken: «Rollgerste mit Bündner Hanf und Mascarpone mit Wintergemüse» – eine exquisite Eigenkrea­tion von Spitzenkoch Pascal Schmutz (31).

Kurz nach dem Essen wurde dem Jugendlichen übel, so stark, dass er ins Spital gebracht werden musste. Dort zeigte sich: Er ist nicht krank, sondern high. Die Ärzte fanden im Urin des Teenagers Spuren des berauschenden Stoffs THC – obwohl der Jugendliche versicherte, er habe noch nie gekifft.

Verärgert riefen die Eltern im Kaufleuten an. Sie vermuteten, dass der Rausch ihres Sohnes etwas mit dem Bündner Hanf im Essen zu tun hat. Zunächst stiessen sie auf taube Ohren: «Wir waren der Meinung, dass der Gast vielleicht einen Joint geraucht hatte», sagt Marc Brechtbühl (48), Mitinhaber des Kaufleuten. Eine falsche Einschätzung, wie sich später zeigen sollte.

Zur Klärung rückten die Kontrolleure des Kantonalen Labors aus, beschlagnahmten die Rollgerste mit Hanf. Bei den Untersuchungen stellte sich heraus: Der verwendete Stoff war für den Drogenkonsum angebaut worden, der erlaubte Grenzwert für THC wurde «weit übetroffen».

Im Bericht des Labors heisst es ausserdem: «Die Rezeptur sah vor, in das Menü 0,3 Gramm getrockneten Hanf zuzudosieren.» Diese Rezeptur lasse jedoch zweifeln, «ob das Gericht, zubereitet in der hektischen Küche, bekömmlich sein konnte».

Marc Brechtbühl versichert: «Die Ration war nicht gesundheitsgefährdend.» Sternekoch Schmutz habe den Stoff direkt bei einem Bündner Bauern bestellt. «Er ging davon aus, dass es sich um Hanf handelt, der für den Verzehr unbedenklich ist.»

Aber natürlich sei es ein Problem, wenn ein Gericht über dem THC-Grenzwert liegt. «Wir haben es sofort von der Karte genommen.» Auch handle es sich um ­einen Einzelfall: «Andere Gäste, welche die Kreation probierten, hatten keine Probleme.»

Das berauschende Znacht hat für das Kaufleuten ein juristisches Nachspiel: Die Lebensmittelkontrolle will Strafanzeige einreichen. «Die Untersuchungen laufen noch. Wir rechnen damit, dass wir eine Busse bezahlen müssen», sagt Brechtbühl.

Die Karte für Vegetarier wurde angepasst. Neu können sie «hausgemachte Pasta mit Trüffel und Pilzen» bestellen. Mit herkömmlichen Pilzen – garantiert ohne halluzinogene Wirkung.

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