Empfehlung vom Vorstand
Polizeidirektoren sollen «Lies!»-Aktionen nicht bewilligen

Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sollen die «Lies!»-Aktionen zur Verteilung des Korans nicht bewilligen. Das empfiehlt ihnen der Vorstand ihrer Konferenz. Ein Organisationsverbot auf Bundesebene hält der Vorstand hingegen für nicht zielführend.
Publiziert: 14.09.2017 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:59 Uhr
Die Gruppierung «Lies!» verteilt im öffentlichen Raum Korane. Dies wird nicht überall gern gesehen.
Foto: A4312/_Franziska Kraufmann

Über die Empfehlung des Vorstands der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» am Donnerstag. Claudio Stricker, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der KKJPD, bestätigte den Bericht.

Die kantonalen Polizeidirektoren sind damit wie der Bundesrat gegen ein nationales Verbot der Organisation «Lies!». Folgen alle Kantone ihrer Empfehlung, dürfte das indessen das Ende der Verteilaktionen bedeuten.

Der Bundesrat stritt in einer Antwort auf eine Motion nicht ab, dass die Organisation «Lies!» mit dschihadistischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden kann. Es sei wahrscheinlich, dass die Kampagne zur Radikalisierung und Rekrutierung für dschihadistisch motivierte Reisen beitrage, schrieb er vor einer Woche.

Für ein Verbot fehlten allerdings Belege für eine existierende Organisationsstruktur in der Schweiz. Sollte trotzdem ein Verbot ausgesprochen werden, müsste jeweils bewiesen werden, dass die betroffene Person Mitglied der Organisation sei.

Eine Hürde stellen auch die im neuen Nachrichtendienstgesetz verankerten Voraussetzungen für ein Organisationsverbot dar. Diese sind nach Regierungsansicht unklar formuliert. Der Bundesrat will darum rasch eine Revision veranlassen. (SDA)

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