Pädophilie-Fall in Freiburg
Ehepaar wegen sexuellen Missbrauchs von Tochter vor Gericht

Ein Freiburger Ehepaar soll mit mehreren Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen haben, darunter auch mit der eigenen Tochter. Am Freitag standen die beiden vor Gericht. Für den Mann und die Frau werden Freiheitsstrafen von vier und viereinhalb Jahren gefordert.
Publiziert: 03.04.2022 um 16:05 Uhr
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Aktualisiert: 05.04.2022 um 08:15 Uhr

Am Freitag stand ein Ehepaar wegen sexueller Handlungen an Kindern vor dem Bezirksgericht Sense in Tafers im Kanton Freiburg. Der Vorwurf ist erschütternd: Der 48-jährige Mann und eine 31-jährige Frau sollen mehrere Kinder, darunter auch die eigene Tochter, sexuell missbraucht haben. Für den Mann und die Frau wurden Freiheitsstrafen von vier beziehungsweise viereinhalb Jahren gefordert.

Die Übergriffe sollen zwischen 2015 und 2017 passiert sein. Die beiden sollen ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter zwischen ihrem 8. und 11. Lebensjahr mehrfach sexuell missbraucht haben, wie die «Freiburger Nachrichten» berichten. Weiter sollen die beiden sexuelle Übergriffe bei einem damals zwölfjährigen Knaben und einem 13-jährigen Mädchen begangen haben.

Gutachten bescheinigt Vater Sadismus

Das Ehepaar bekennt sich schuldig. Die beiden waren über Jahre in der Swinger-Szene aktiv, ausserdem organisierten sie Gruppensextreffen, wie es im Bericht weiter heisst. «Ich konnte damals an nichts anderes denken als Sex», wird der Ehemann zitiert. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm sexuellen Sadismus mit einer Tendenz zu Pädophilie. Gemäss Gutachter wandte sich der Beschuldigte seiner Tochter zu, als er seine sexuellen Fantasien nicht mehr mit Pornos und Gruppensextreffen befriedigen konnte.

Ein 48-jähriger Mann und eine 31-jährige Frau mussten sich am Freitag vor dem Gericht in Tafers wegen sexuellen Handlungen an Kindern verantworten.
Foto: Blick
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Auch der Frau wird eine Pädophilie bescheinigt. Laut Anklageschrift soll sie die Opfer des Ehemanns angeworben und auch auf die Missbrauchshandlungen vorbereitet haben. An der Stieftochter habe sie mehrmals eigenhändig sexuelle Handlungen vorgenommen.

Für den Vater wird nun von der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und für die Ehefrau eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. (rs)

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