Für 1'830'000 Franken
Hof von Hefenhofen-Quälbauer Ulrich K. versteigert

Der Pferdezüchter Ulrich K. wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Nun kam sein Hof in Hefenhofen unter den Hammer.
Publiziert: 05.12.2023 um 14:47 Uhr
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Aktualisiert: 05.12.2023 um 15:58 Uhr

Das Betreibungsamt des Bezirks Arbon hat am Dienstagnachmittag den Hof des Quälbauern Ulrich K.* versteigert. Der Hof mit Wohnhaus und Weideland wurde für 1,83 Millionen Franken kam unter den Hammer. Der Pferdezüchter erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit.

Mit der Versteigerung des Hofs endete die Auktion. Der Auktionator erklärte, dass mit dem erzielten Erlös von 1,83 Millionen Franken die vom Betreibungsamt geforderten Ausstände gedeckt seien. Grund für die Zwangsversteigerungen waren Schulden des mit einem Tierhalteverbot belegten Landwirts.

Der Startpreis des Hofes war bei rund einer Million Franken angesetzt. Hauptsächlich drei Bieter trieben ihn in die Höhe. Der Hammer fiel schliesslich zugunsten eines Gemüsebauers.

Ulrich K. wurde wegen Tierquälerei verurteilt.
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Aufgrund des Verkaufserlöses des Hofs kamen zwölf weitere Objekte nicht unter den Hammer. Vor allem Waldgrundstücke waren an der Auktion noch angekündigt. An der Versteigerung in Frauenfeld nahmen 78 bietende Personen teil.

Nationale Bekanntheit wegen vernachlässigten Tieren

Der Pferdezüchter erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit. Damals ordneten die Behörden eine Zwangsräumung des Hofs an und beschlagnahmten unter anderem 90 Pferde. Zuvor kursierten in den Medien Fotos von massiv vernachlässigten Tieren.

Seit Jahren stand der Pferdezüchter im Streit mit den Behörden. Seine Tierhaltung war immer wieder beanstandet worden.

Im März 2023 stand er unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Fall wurde noch nicht am Thurgauer Obergericht verhandelt.(SDA)

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