Für Motorenlärm in Parkhaus
Autoposer erhebt Einspruch – und muss doppelt blechen

Weil er den Motor seines Fahrzeugs in einem Parkhaus aufheulen liess, kassierte ein Autoposer eine Busse von 700 Franken inklusive Gebühren. Nach einem Einspruch muss der Aargauer sogar fast die doppelte Summe abdrücken.
Publiziert: 25.06.2021 um 11:01 Uhr

Stefan T.* (22) fährt einen weissen Mercedes C 43 AMG mit Schiebedach und Auspuffklappe. Das Fahrzeug ist teuer geleast. Zwei Mal erwischte ihn die Aargauer Stadtpolizei damit beim «Autoposen». Dafür soll er eine Busse zahlen, doch er erhebt Einspruch. Denn: Er sei unschuldig, «das Auto ist halt nun mal nicht das leiseste», sagt er gegenüber dem Regionalsender Tele M1.

Das erste Mal fiel T. der Polizei an Neujahr 2021 auf, als er in der Tiefgarage des Telli-Einkaufszentrums in Aarau ungewöhnlich laut unterwegs war, schreibt die «Aargauer Zeitung». «Ich wollte höher schalten, berührte dabei irrtümlich einen falschen Schalter», erklärt T. den Aufheuler seines Wagens.

Polizei auf Poser-Jagd

Am 28. März kommt es dann zum nächsten Vorfall: T. wird an der berüchtigten Poser-Promenade Bahnhofstrasse in Aarau von Beamten aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: mehrfaches Verursachen von unnötigem Lärm durch zu schnelles Beschleunigen, dazu laute Musik aus den Autoboxen. Ein Polizist in Zivil soll T. beobachtet und seinen Kollegen, die am Ende der Strasse warteten, Bescheid gesagt haben.

Stefan T. (22) am Steuer seines Mercedes.
Foto: Screenshots Tele M1
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Vor allem beim zweiten Vorfall sei sich der 22-Jährige keiner Schuld bewusst. Gemeinsam mit Tele M1 fährt er die besagte Strecke ab und demonstriert seine Fahrweise. Er vermutete, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Denn als er kontrolliert wurde, seien andere Autos vorbeigefahren und hätten deutlich mehr Lärm verursacht.

Teure Verfahrenskosten

Auch die Polizisten konnten vor Gericht nicht beweisen, dass hauptsächlich T. für die Emissionen verantwortlich gewesen war. Sie hätten sich auf die Angaben des Kollegen in Zivil verlassen, erklären die Polizisten. Der zuständige Richter spricht T. zumindest von dem Vorfall an der Poser-Promenade frei. Eindeutige Beweise, zum Beispiel durch technische Hilfsmittel wie Schallmessung, würden fehlen.

Am Neujahrs-Vorwurf sieht der Richter hingegen keine Widersprüchlichkeiten. Vor allem, weil die Polizei damals nur Präsenz im Quartier gezeigt habe, und eigentlich gar nicht auf Poserjagd war.

Deswegen reduziert das Gericht zwar die Strafe von 300 auf 100 Franken. Dazu kommen neben 400 Franken Gebühren neu noch 800 Franken Verfahrenskosten. Letztere muss T. tragen, weil er anfänglich Einspruch gegen die Beschuldigungen erhoben hatte. Darüber wurde er vor der Verhandlung informiert. Rein finanziell hat sich die Aktion also nicht gelohnt. Ihm bleiben nun zwei Möglichkeiten: blechen, oder weiter vors Obergericht ziehen. (aua)

*Name geändert

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