Gesundheit
Beiträge für Unterstützung von Asbestopfern zugesichert

Personen, die nach 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor erkrankt sind, erhalten finanzielle Unterstützung aus einem Fonds. 30 Millionen Franken wurden bereits zugesichert. In den nächsten Wochen wird eine entsprechende Stiftung gegründet.
Publiziert: 19.12.2016 um 16:58 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:10 Uhr
In den nächsten Wochen wird eine Stiftung für Asbestgeschädigte gegründet, die die Gesuche von Asbestopfern prüft und die finanzielle und psychologische Unterstützung gewährt.
Foto: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Damit ist der Runde Tisch abgeschlossen, den Bundesrat Alain Berset im Februar 2015 zur Bewältigung der Asbestproblematik einberufen hatte. Berset erachtet die Lösung als «guten Kompromiss». Er sei froh, dass dieses «traurige Kapitel» mit einer würdigen Lösung abgeschlossen werden könne, sagte er am Montag vor den Medien in Bern. Die Lösung sei einvernehmlich zustande gekommen und werde von allen wichtigen Akteuren mitgetragen.

Die 30 Millionen Franken, die sofort eingesetzt werden können, haben verschiedene Paritätische Berufskommissionen, die Asbest verarbeitende Branche, die Versicherungsbranche und Bahnunternehmen bereits zugesichert. In den nächsten Wochen wird eine Stiftung gegründet, die die Gesuche prüft und die Unterstützung gewährleistet.

Für den Fonds dürften bis 2025 insgesamt rund 100 Millionen Franken benötigt werden. Sollte der Fonds über das Jahr 2025 hinaus beansprucht werden, müsste eine Nachfolgelösung gefunden werden.

Alt Bundesrat Moritz Leuenberger, der den Runden Tisch zu Asbest leitete, betonte, dass die Beiträge freiwillig seien. Die Gebäudeversicherer hätten die Beteiligung am Fonds abgelehnt, worüber Leuenberger «ein wenig enttäuscht» war.

Gemäss dem Schlussbericht des Runden Tisches erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen an einem Mesotheliom, weil sie eine Krebs erregende Menge Asbestfasern eingeatmet haben. Rund 30 von ihnen erhalten keine Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil ihre Krankheit nicht berufsbedingt ist.

Das könnte beispielsweise Fussgänger betreffen, die einer Baustelle entlang gingen, auf welcher asbesthaltige Baumaterialien verarbeitet wurden. Mit dem Fonds sollen alle an einem asbestbedingten Mesotheliom Erkrankten eine finanzielle Unterstützung erhalten - unabhängig davon, ob es sich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt oder nicht.

Die maximale Höhe der Zahlung aus dem Fonds orientiert sich an den Leistungen, welche die obligatorische Unfallversicherung an Personen mit einer anerkannten, asbestbedingten Berufskrankheit entrichtet. Auch vorgesehen sind pauschale und einmalige Abgeltungen an die Hinterbliebenen nach dem Tod der Betroffenen. Diese Leistungen treten anstelle des Haftpflichtanspruchs.

Die Diagnose sei häufig ein Schock für die betroffene Person und ihre Angehörigen, sagte Leuenberger. Um ihnen sowie potentiell Betroffenen zu helfen, soll ein kostenloser Betreuungsservice aufgebaut werden. Lokale Lungenligen sind daran, Pilotprojekte in der Deutsch- und der Westschweiz zu erarbeiten.

Sowohl die Gewerkschaft Unia als auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse begrüssen die Schaffung eines Fonds. Dieser sei nach dem Asbestverbot von 1989 ein zweiter Meilenstein auf dem Weg zu einer würdigen Bewältigung, schreiben sie in Mitteilungen vom Montag.

Allerdings seien für eine nachhaltige Wirkung weitere Gelder nötig, und die Finanzierung des Fonds müsse innert nützlicher Frist gesichert werden. Zudem sollten Branchen, Unternehmen und Gebäudeversicherer, die sich noch nicht beteiligt haben, ihre «gesellschaftliche Verantwortung» wahrnehmen.

Unter der Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger suchten am Runden Tisch seit 2015 Vertreter der Geschädigten, von Asbest produzierenden oder verarbeitenden Unternehmen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Bund und Suva Lösungen in der Asbestproblematik.

Asbest wurde insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren in Baumaterialien verarbeitet und sowohl auf dem Bau als auch in der Industrie breit verwendet. Ab 1971 galt ein Grenzwert und seit 1990 herrscht ein generelles Asbestverbot.

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