Anzeige wegen Wilderei
Bündner Wölfin wurde illegal angeschossen

Bei der Nachuntersuchung einer toten Wölfin aus Graubünden sind zwei Schussverletzungen gefunden worden. Das kantonale Amt für Jagd und Fischerei (AJF) erstattete deshalb Anzeige wegen Wilderei.
Publiziert: 25.01.2024 um 10:15 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2024 um 12:32 Uhr

Die Leitwölfin des Calandarudels musste im August 2023 erlegt werden, weil sie in einem schlechten körperlichen Zustand war. Bei der anschliessenden pathologischen Untersuchung kamen aber nicht nur ein bösartiger Lungentumor, sondern auch zwei ältere Schussverletzungen zum Vorschein, wie das AJF am Donnerstag in seinem Quartalsbericht publizierte.

Am rechten Vorderbein habe man Metallsplitter, vereinbar mit Fragmenten eines Kugelgeschosses gefunden. Diese Verletzung habe zu einer sichtbaren Vernarbung geführt. Ausserdem wurde vermutlich mit Schrot auf das Tier geschossen.

(SDA)

Eine Wölfin in Graubünden wurde mutmasslich illegal angeschossen. (Archivbild)
Foto: BORIS ROESSLER
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