«Hässlich und fett wie die Hölle»
Jurist beim Bund wegen unflätiger Tweets gefeuert

Ein Mitarbeiter des Eidgenössischen Datenschutzes hat seinen Job verloren. Grund: Er fiel auf Twitter mit allerlei Polemiken oder Bemerkungen unter der Gürtellinie auf.
Publiziert: 26.04.2024 um 05:42 Uhr
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Aktualisiert: 26.04.2024 um 07:14 Uhr

Der Jurist mit Anwaltspatent arbeitete für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), vertrat ihn gar bei internationalen Foren wie der OECD in Paris. Auf Twitter aber gebärdete er sich ohne Zügel, wie die Zeitungen von CH Media berichten. 

Im Sommer 2022 kommentierte der Mann ein Bild einer korpulenten Frau mit «Weshalb sind diese ‹Dinger› (Frauen?) hässlich, fett wie die Hölle?» Ein weiteres Bild einer Frau versah er mit dem Kommentar: «Man kann nur hoffen, dass sich diese ‹Dinger› nicht fortpflanzen.» 

Auf Linkedin bezichtigte er den Bundesrat der Lüge und kassierte laut «Aargauer Zeitung» eine Ermahnung. Im September 2022 teilte er auf Twitter aus, gegen das Bundesamt für Gesundheit oder gegen seinen Arbeitgeber, den Bund. 

Der Mann verfasste beleidigende Tweets und fiel auch intern unangenehm auf.
Foto: Pius Koller

Er schimpfte intern übers Gendern

Und intern beantwortete er nur einen Tag zuvor ein Mail des Leiters des Mediendienstes mit einer Kopie ans ganze Team und schimpfte darin übers Gendern. Grund seines Wutausbruchs: Dieser hatte in der Anrede «Werte Kolleg:innen» verwendet. 

Jetzt wars genug: Der EDÖB-Mitarbeiter erhielt die fristlose Kündigung. Dagegen legte er Rekurs ein. Er wollte wieder angestellt werden oder zumindest einen Jahreslohn als Entschädigung erhalten. Doch jetzt hat das Bundesgericht die Beschwerde abgelehnt, wie CH Media berichtet. 

Für das Bundesgericht wiegt die Summe aller Vorfälle genug schwer für eine fristlose Kündigung. Das Gericht schreibt, er habe eine «besondere Vertrauensposition» gehabt. Dies begründet eine erhöhte Treuepflicht seinem Arbeitgeber gegenüber. Das Ansehen seines Arbeitgebers hätte durch sein verwerfliches Frauenbild beschädigt werden können – die Tweets taxierte das Gericht dabei am schwerwiegendsten. (neo)

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