Hebammen wünschen sich mehr Lohn für Pikett-Dienst
So schlecht werden Hebammen entlöhnt

24 Stunden, 7 Tage die Woche. Der Bereitschaftsdienst einer frei praktizierenden Hebamme beginnt ab der 37. Schwangerschaftswoche und geht bis einige Wochen nach der Geburt. Wie dieser entschädigt wird, ist von Kanton zu Kanton verschieden und der Betrag oft niedrig.
Publiziert: 05.05.2021 um 07:11 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 18:18 Uhr
Erika Unternährer

Ihr Lohn ist Dankbarkeit und Freude – und trotzdem gibt es Nachholbedarf. Heute ist Internationaler Hebammentag. Der Slogan dazu: «Die Daten sprechen für sich: Investiert in Hebammen!» Eine Botschaft, die noch nicht bei allen Kantonen angekommen ist.

Dabei sprechen die Zahlen für sich: Laut Schweizer Hebammenverband (SHV) wurden 2019 für 86'343 Frauen insgesamt rund 690'000 Leistungen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett geleistet.

Kantone knausern bei Entlöhnung von Bereitschaftsdienst

Besonders knausrig zeigen sich viele Kantone bei der Entlöhnung des Wochenbett-Bereitschaftsdiensts, manche drehen den Geldhahn sogar ganz zu. Das enttäuscht die Betroffenen, denn: Das Wochenbett-Pikett beginnt ab der 37. Schwangerschaftswoche und dauert nach der Geburt noch weitere 56 Tage. In dieser Zeit sind die Hebammen 24 Stunden erreichbar, immer einsatzbereit – ohne Wochenend- oder Nachtzuschläge.

Lucia Mikeler (62) wurde mit den Hebammen der Sektion Beide Basel des SHV politisch aktiv und konnte ein Pikettgeld von 325 Franken bewirken.
Foto: PRIVAT
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Lea Pfenninger (40) ist frei praktizierende Hebamme und Co-Präsidentin der SHV-Sektion Zentralschweiz. Sie ist im Kanton Luzern tätig, wo das Pikettgeld schon 2005 aus Spargründen gestrichen wurde. Stattdessen werden Familien zur Kasse gebeten. «Seit 2017 verlangen wir 120 Franken als Entschädigung», so Pfenninger. Der schweizweit tiefste Pikettgeldbetrag für Hebammen: «Er wurde deshalb so tief angesetzt, damit er für möglichst jede Familie tragbar ist.»

Nicht nur medizinisch, sondern auch präventiv aktiv

Das Telefon klingelt häufig. Denn: Wenn die Ärztinnen und Ärzte nicht in der Praxis sind, wird die Hebamme gerufen. «Am Telefon erkenne ich, ob ich vor Ort gehen muss – notfalls natürlich auch am Sonntagabend», sagt Priska Odermatt-Steiger (40) aus Nidwalden.

Neben allen medizinischen Aufgaben würden die Hebammen auch Präventionsarbeit leisten, so Odermatt-Steiger: «Wir erfassen Familien früh, damit sie die passende Hilfe und Unterstützung bekommen. Das ist wichtig für die langfristige Gesundheit von Mutter und Kind.»

Der Spitalaufenthalt nach Geburten hat sich in den letzten Jahren stark verkürzt. Jetzt, in der Pandemie, finden vermehrt auch ambulante Entbindungen statt. «Eine nahtlose Weiterbetreuung nach der Geburt ist wichtig», so Pfenninger. Gerade im Wochenbett seien Stillprobleme, Rückbildung und Fragen zur Babypflege häufige Themen.

In der Pandemie kann man nicht auf Hilfe der Grosseltern bauen

Besonders in der ersten Corona-Welle zählten die Mütter auf die Hebammen. «Die Unterstützung von Grosseltern und anderer war kaum möglich», so Odermatt-Steiger.

Pikettgeld aus Spargründen streichen – ist das Lieblingsmittel der Kantone. Doch Hebamme Lucia Mikeler (62) aus dem Baselbiet weiss: Verlassen die Frauen das Spital früher, um zu Hause von der Betreuung der Hebamme zu profitieren, so kommt es auch dem Kanton zugute.

Beide Basler Kantone zeigen sich grosszügiger

Die Hebammen der SHV-Sektion Beide Basel machten daher politisch mobil. «Mit unserem Anliegen sind wir aufs Parlament im Kanton Basel-Landschaft zugegangen und konnten so erreichen, dass 2016 eine Motion für eine Gesetzesänderung eingegeben wurde», so Mikeler.

Mit Erfolg. «Seit 2019 bekommen wir in beiden Basler Kantonen ein einheitliches Pikettgeld von 325 Franken fürs Wochenbett», sagt sie. Ein Betrag, von dem Hebammen in vielen anderen Kantonen weiter träumen müssen.

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