«Die Isolationshaft verstösst gegen die Folterkomission»
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Das sagt Brians Verteidiger:«Die Isolationshaft verstösst gegen die Folterkomission»

Aber der Dauerdelinquent bleibt lange im Knast
Brian K. wird nicht verwahrt!

Das Zürcher Obergericht hat Brian K. (25) am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Der 25-Jährige war angeklagt, weil er im Gefängnis Mithäftlinge und Mitarbeiter angegriffen und teilweise verletzt hatte.
Publiziert: 16.06.2021 um 15:13 Uhr
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Aktualisiert: 16.06.2021 um 18:36 Uhr
Viktor Dammann

«Herr K. ist kein Mörder, kein Vergewaltiger, kein Räuber - er ist vor allem ein Schläger», begründete der Gerichtspräsident Christian Prinz am Mittwochnachmittag, weshalb das Obergericht auf eine Verwahrung von Dauer-Delinquent Brian K.* (25) verzicht. Auch eine Kleine Verwahrung kam für den abwesenden Angeklagten nicht in Frage, da er sich jeglicher Therapiebemühungen entzieht.

Der Problemhäftling Nummer 1 muss jedoch länger hinter Gitter bleiben. Das Gericht verschärfte die Strafe von vier Jahren und neun Monaten des Bezirksgerichtes Dielsdorf auf sechs Jahre und vier Monate. Das Urteil der Vorinstanz sei «deutlich zu milde» ausgefallen, so der Richter

Vorinstanz urteilte deutlich zu mild

Brian K. wurden über zwei Dutzend Delikte, die sich meist in der Strafanstalt Pöschwies zugetragen hatten, vorgeworfen. Der schwerste Vorfall betraf den Angriff auf einen Aufseher, der von Brian brutal verprügelt worden ist. In diesem Fall klagte der Staatsanwalt erfolgreich wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Das Zürcher Obergericht hat Brian am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Der 25-Jährige war angeklagt, weil er im Gefängnis Mithäftlinge und Mitarbeiter angegriffen und teilweise verletzt hatte.
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Im Übrigen geht es um weitere einfache Körperverletzungen, Sachbeschädigungen (Zellenwütereien), Drohungen, Beschimpfungen und Gewalt und Drohung gegen Beamte.

Brians drei Anwälte hatten gar gefordert, ihren Mandanten unverzüglich freizulassen, weil er in der Haft einem Folterregime unterworfen gewesen sei. Er habe sich deswegen bei den Ausrastern in einem «Notstand» befunden. Dabei verwiesen die Anwälte auf ein Gutachten, das ein UNO-Sonderberichterstatter über Folter beim Departement des Äusseren (EDA) eingereicht hat.

Foltervorwürfe unbewiesen

Dies alles seien unbewiesene Parteibehauptungen, so das Gericht. Herr K. habe nicht nur Justizbeamte, sondern auch Mitinsassen angegriffen.

Man hätte sich gewünscht, dass Brian K. bei den Schlussausführungen des Gerichtspräsidenten persönlich anwesend gewesen wäre. Er empfahl ihm dringend, sich Hilfe zu suchen, um sich wieder in Freiheit bewähren zu können. «Er wird sich sonst selber verwahren.» Wenn er es nicht bereits getan hat. Gegen den Gewalttäter ist eine neue Strafuntersuchung wegen rund dreissig Vorfällen hängig. Ob wieder Gewalt ein Thema ist, wollte der Staatsanwalt nicht verraten.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Brian K. selber können den Fall noch ans Bundesgericht weiterziehen.

*Name bekannt

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