Kulturerbe
Unesco anerkennt Lawinenschutz als immaterielles Kulturerbe

Die Uno-Kulturorganisation Unesco hat den Umgang mit der Lawinengefahr als immaterielles Kulturerbe in ihre Repräsentative Liste aufgenommen. Damit anerkennt sie das traditionelle Wissen im Alpenraum.
Publiziert: 29.11.2018 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2018 um 15:05 Uhr

Den Entscheid fällte das Zwischenstaatliche Komitee am Donnerstag in Port Louis auf Mauritius an seiner 13. Zusammenkunft, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) mitteilte. Die Kandidatur reichte die Schweiz zusammen mit Österreich ein. Der Lawinenschutz führte im Alpenraum zu einem neuen kollektiven Umgang mit den Risiken.

Im Lauf der Jahrhunderte entwickelte die Bevölkerung Strategien für Lawinen. Dazu gehören die Ausbildung von Suchhunden angefangen bei den Bernhardinern, Schneeanalysen, Lawinendokumentation, Schutzmassnahmen, die Ausbildung von Bergführern und Erzählungen. Dieses ganze Repertoire wird durch Bevölkerung und Experten beständig erneuert.

Die Aufnahme des Umgangs mit Lawinen in die Unesco-Liste zeigt gemäss BAK, dass die Bewältigung von Naturgefahren nicht nur mit technischen Schwierigkeiten sondern auch mit kulturellen Herausforderungen verbunden ist.

Der Umgang mit der Lawinengefahr im Alpenraum gilt neu als Immaterielles Kulturerbe. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Kandidatur reichten die Schweiz und Österreich im März 2017 ein. Sie entstand aus der Zusammenarbeit des BAK, des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), des Schweizer Alpen-Clubs, des Schweizer Bergführerverbands, des Bundesamt für Umwelt, der Fondation Barry, des Kantons Wallis sowie der österreichischen Unesco-Kommission und weiterer Organisationen im Nachbarland.

Im weiteren nahm die Unesco den Bau von Trockensteinmauern als immaterielles Kulturerbe in ihre Liste auf. Die Aufnahme geht auf eine multilaterale Kandidatur zurück, an der sich unter der Federführung Griechenlands neben der Schweiz Kroatien, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und Zypern beteiligten. Die Unesco anerkennt damit die weitverbreitete und lokal angepasste Technik.

Der Bundesrat hatte im Oktober 2014 acht Schweizer Traditionen für einen Eintrag in die Unesco-Liste des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. Drei von ihnen sind mit dem Lawinenschutz anerkannt worden. Das Winzerfest von Vevey VD kam 2016 auf die Liste, die Basler Fasnacht 2017.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die Unesco Traditionen schützen, die weniger mit Bauten, anderen Werken oder Räumen zusammenhängen, sondern in erster Linie mit der Zeit und gemeinschaftlichen Praktiken. Diese Erbe umfasst mündliche Ausdrucksformen, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Kenntnisse über die Natur und traditionelles Handwerk.

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