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Baselbieter Landrat erklärt Tempo-30-Initiative für teilgültig

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» mit 58 zu 24 Stimmen bei Enthaltungen für teilgültig erklärt.
Publiziert: 29.08.2024 um 16:20 Uhr
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Aktualisiert: 29.08.2024 um 16:32 Uhr
Der Landrat debattierte darüber, ob die Volksinitiative "Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes" als rechtsgültig eingestuft werden kann. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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SDASchweizerische Depeschenagentur

FDP, Mitte und SVP waren geschlossen dafür, die SP sowie Teile der Grünen/EVP und GLP dagegen. Ein Änderungsantrag der SP, die Initiative für rechtsungültig zu erklären, wurde mit 55 zu 28 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Der Initiativtext sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».

Die Baselbieter Regierung kam gestützt auf ein Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Initiative gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung verstosse. Ein Obergutachten im Auftrag der vorberatenden Kommission kam jedoch zu einem anderen Fazit und bezeichnete die Initiative als teilgültig.

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