Luzerner CVP-Präsident empört mit Aussage zu Homosexuellen
«Mann und Mann geht nicht»

Die Rechtskommission des Nationalrats wird am 17. Mai entscheiden, ob der Vorstoss «Ehe für alle» auf Gesetzes- oder Verfassungsebene geregelt werden soll. Bei der CVP sorgt die Debatte schon jetzt für Fehltritte.
Publiziert: 09.05.2018 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 18.10.2018 um 13:42 Uhr
Marsel Szopinski

Die «Ehe für alle», also auch für homosexuelle Paare, ist in der Schweiz noch immer nicht Wirklichkeit geworden. Der Nationalrat wird über die parlamentarische Initiative, die im Jahr 2013 eingereicht wurde, während der Sommersession 2019 befinden.

Auf Twitter löst der Luzerner CVP-Kantonalpräsident Christian Ineichen mit einem Tweet heftige Reaktionen aus. «Frau + Frau = geht irgendwie. Mann + Mann = geht nicht», schrieb er. Das sorgt sofort für Aufruhr. So kontert Marco Baumann von der FDP Stadt Luzern: «Die CVP Luzern zeigt ihr rückständiges, stockkonservatives Gesicht.»

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Auch CVP-intern hagelt es Kritik. Der Präsident der Jungen CVP Aargau, Michael Kaufmann, schreibt: «Ich halte solche Aussagen wie deine für mehr als nur unchristlich.» Ineichen kriecht danach zu Kreuze. Eigentlich sei er kein Gegner der «Ehe für alle», sagt er zu BLICK. 

Die Schwulen-Hetze auf Twitter des Luzerner CVP-Präsidenten Christian Ineichen sorgt für einen heftigen Shitstorm.
Foto: zVg
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Doch was die Adoption angehe, müssten die Grenzen der Biologie eingehalten werden, sagt Ineichen. «Ich halte es daher für richtig, die Adoption nur heterosexuellen Paaren zuzugestehen.» 

Rechtskommission entscheidet nächste Woche

Thema wird die «Ehe für alle» auch in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats am 17. Mai. Dabei wird die Kommission unter anderem entscheiden müssen, ob der Vorstoss eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung erfordert. Letzteres würde zu einer zeitaufwendigen Volksabstimmung führen. «Das ist aber nicht notwendig», findet die Juristin und LGBT-Aktivistin Anne-Sophie Morand (FDP).

Anne-Sophie Morand (FDP) findet eine Volksabstimmung nicht notwendig.
Foto: zVg

Ehe nicht im Gesetz definiert

Der Wortlaut der Bundesverfassung sage aber nirgends, zwischen wem eine Ehe geschlossen werden darf, hält Morand fest. In Artikel 14 heisst es lediglich: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.» Auch gleichgeschlechtlich Liebende würden unter diesen Artikel fallen. Also sei deshalb eine Verfassungsänderung nicht notwendig.

Morand befürchtet jedoch, dass die Kommission sich für den Weg der Verfassungsänderung entscheiden wird. Der Grund: die rechts-konservative Ausrichtung einer Vielzahl der Kommissionsmitglieder werde wohl am traditionell-religiösen und überholten Begriff der Ehe festhalten.

SVP-Nationalrätin Natalie Rickli ist selbst Mitglied der Rechtskommission. Eine Verfassungsänderung sei laut Rickli notwendig: «Ich finde, dass das Volk über diese Angelegenheit entscheiden soll. Wenn die Eheöffnung der Wunsch der Mehrheit ist, werde ich natürlich dahinter stehen.» 

«Die Zeit für die Eheöffnung ist überreif», sagt Morand, die auch Politikverantwortliche des Zurich Pride Festivals ist. Das Motto des diesjährigen Festivals im Juni beleuchtet ebendiese Thematik: «Gleiche Liebe – Gleiche Rechte – Weil das Gesetz noch immer unterscheidet!»

Morand hat Christian Ineichen nun zur Pride eingeladen. Er habe die Einladung angenommen. Am 16. Juni soll er am Umzug teilhaben.

So viel fehlt zur Gleichstellung

Die eingetragene Partnerschaft ist nicht mit der Ehe gleichzusetzen. Hier ein kurzer Überblick der rechtlichen Unterschiede:

Vermögensrechtliche Unterschiede: die Gütertrennung ist ungleich geregelt, was die Paare bei erbrechtlicher Planung einschränkt. Zudem steht kinderlosen Frauen in eingetragenen Partnerschaften keine Witwenrente zu.

Ungleichbehandlung bei Kinderfragen: Homosexuelle Paare haben keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Die Adoptionsfrage bleibt ebenfalls grösstenteils unbeantwortet.

Kein Verlöbnis, keine Trauung, keine Trauzeugen: Homosexuelle Paare dürfen sich rechtlich nicht verloben. Bei der «Eintragung» gibt es weder ein Ja-Wort noch Trauzeugen.

Einbürgerung von Partnern: Ausländische eingetragene Partner haben keinen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung, wie es bei Ehepaaren der Fall ist.

Mehr dazu lesen.

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Vermögensrechtliche Unterschiede: die Gütertrennung ist ungleich geregelt, was die Paare bei erbrechtlicher Planung einschränkt. Zudem steht kinderlosen Frauen in eingetragenen Partnerschaften keine Witwenrente zu.

Ungleichbehandlung bei Kinderfragen: Homosexuelle Paare haben keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Die Adoptionsfrage bleibt ebenfalls grösstenteils unbeantwortet.

Kein Verlöbnis, keine Trauung, keine Trauzeugen: Homosexuelle Paare dürfen sich rechtlich nicht verloben. Bei der «Eintragung» gibt es weder ein Ja-Wort noch Trauzeugen.

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