Wädenswiler gewinnt gegen Salt Bae vor Gericht
1:05
Streit um Marke verloren:Wädenswiler gewinnt gegen Salt Bae vor Gericht

Marke von Promi-Metzger registriert
Wädenswiler gewinnt gegen Salt Bae vor Gericht

Der türkische Edel-Metzger Nusret Gökçe (37), auch als Salt Bae bekannt, hat seine Anwälte losgeschickt. Grund: Ein Schweizer hat seinen Namen als Marke eintragen lassen. Doch beim Bundesverwaltungsgericht blitzten diese mit ihrer Beschwerde ab.
Publiziert: 06.08.2020 um 15:09 Uhr
|
Aktualisiert: 07.08.2020 um 20:51 Uhr

Nusret Gökçe (37) ist ein Viral-Hit: Der kurdisch-türkische Metzger, Koch und Gastronom verdankt seinen Spitznamen Salt Bae der typisch grazilen Handbewegung, mit der er sein Fleisch salzt. Inzwischen durfte er etliche Prominente wie Roger Federer (39), David Beckham (45), Leonardo DiCaprio (46), Lionel Messi (33) oder Neymar (28) mit seinem Fleisch verwöhnen. Millionen folgen ihm auf Instagram.

Salt Bae ist eigentlich ein weltweiter Begriff. Seine Steakhouse-Kette «Nusr-Et» besitzt mittlerweile Filialen in Istanbul, Ankara, Dubai, Abu Dhabi, Doha, Miami, New York und Mykonos. In der Schweiz scheint sein Internet-Promi-Dasein jedoch nicht wirklich angekommen zu sein.

Anwälte wehrten sich gegen Marken-Klau

Ein Lebensmittelunternehmer aus Wädenswil hat sich jetzt nämlich die Marke «Nusr-Et» inklusive Logo gekrallt. Er hat die Marke ins Markenregister eingetragen, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Das rief die Anwälte von Nusret Gökçe auf den Plan, die deswegen nun bis vors Bundesverwaltungsgericht gezogen sind.

Promi-Metzger Salt Bae (37) in seiner berühmten Pose.
Foto: Twitter
1/8

Wie die Zeitung berichtet, hat das Gericht jedoch zu ihren Ungunsten entschieden. Dem Salz-Künstler ist es anscheinend nicht gelungen, mit der «notorische Bekanntheit» in der Schweiz zu überzeugen. «Wer nicht auf Instagram, Twitter oder Youtube seinen Kanal abonniert hat, hört in der Schweiz wenig von Salt Bae», begründete das Gericht seinen Entscheid. Die Marke «Nusr-Et» stehe ausserdem eher für die Person als das Produkt.

Der Rechtsanwalt Martin Steiger erklärt in der «Zürichsee-Zeitung», dass eine Marke weitherum bekannt sein müsse, um vor Gericht zu siegen. Dafür würden meist nicht genügend Belege vorliegen. «Oft hat es in solchen Verfahren zu wenig Fleisch am Knochen.» Was der Wädenswiler – ein Lebensmittelunternehmer – mit der Marke vorhat, ist nicht bekannt. Jetzt könnte Salt Bae den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. (zbc)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?