«Nur noch 160 freie Betten in der Schweiz»
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BAG-Koch an Corona-PK:«Nur noch 160 freie Betten in der Schweiz»

Massnahmen gegen Coronavirus-Pandemie
Das könnte uns bei einer Ausgangssperre blühen

Corona-Ignoranten in der Schweiz könnten dafür sorgen, dass der Bundesrat am Freitag eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Doch was würde uns dann blühen? Ein Blick in andere Länder zeigt: Es gibt strenge – und vergleichsweise moderate Lösungen.
Publiziert: 19.03.2020 um 17:06 Uhr
|
Aktualisiert: 20.03.2020 um 10:24 Uhr
Flavio Razzino

Bald ist Freitag – und Freitage bringen in letzter Zeit historisch schlechte Nachrichten.

Am Freitag, 28. Februar verbot der Bundesrat etwa grosse Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern. Zum ersten Mal.

Am Freitag, 13. März schliesslich schloss er die Schulen. Zum ersten Mal.

In Frankreich gilt eine strikte Ausgangssperre. Wer raus will, muss ein Formular bei sich haben.
Foto: DUKAS
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Jetzt gewinnt das Gerücht an Fahrt, dass der Bundesrat am Freitag, 20. März eine Ausgangssperre verhängt. Zum ersten Mal.

Denn nicht überall übernehmen die Menschen von sich aus Verantwortung und befolgen die Anweisung des Bundesrates, wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Etwa in Zürich, wo am Mittwoch die Stadtpolizei Menschenansammlungen am See darüber informieren musste, dass sie damit gegen die Massnahmen des Bundes verstossen.

Was aber bedeutet Ausgangssperre? Da diese Massnahme noch nie ergriffen wurde, kommt es ganz auf den Bundesrat an, wie strikt sie umgesetzt werden soll. Ein Blick in Länder Europas, die bereits eine Ausgangssperre verhängt haben, zeigt: Jedes Land hat eigene Regeln.

Schweiz

Der Druck wird angesichts der zunehmenden Zahl an Corona-Patienten auch hier immer grösser. Der Kanton Uri hat darum am Donnerstag als erster Kanton eine Ausgangssperre verhängt. Sie betrifft Senioren ab einem Alter von 65 Jahren. Ist das der nächste Schritt, den der Bundesrat am Freitag für die ganze Schweiz ankündigen wird?

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Italien

Seit dem 10. März stehen die Italiener unter Hausarrest. Sie dürfen ihre Wohnungen nur für den Einkauf, die Arbeit oder aus medizinischen Gründen verlassen. Einkäufe müssen Italiener explizit alleine erledigen. Verlassen Italiener ihre Wohnung, müssen sie ein Formular mit der entsprechenden Begründung vorweisen. Die Polizei kontrolliert streng – über 40'000 Italiener wurden schon wegen des Verstosses gegen die Ausgangssperre angezeigt.

Frankreich

Dasselbe wie in Italien gilt auch in Frankreich. Die Bürger dürfen für die nächsten zwei Wochen ihre Wohnungen nicht mehr verlassen, ausser bei zwingenden Gründen. Das wäre die Arbeit oder ein Arztbesuch. Auch das Einkaufen ist noch erlaubt. Das sollte alleine, maximal aber zu Zweit erledigt werden. Die Polizei verlangt aber wie in Italien ein entsprechendes Formular von den Anwohnern, die ihre Wohnungen verlassen.

Österreich

Eine Ausgangssperre kennt auch Österreich. Dort gibt es laut Bundeskanzler Sebastian Kurz nur noch drei Gründe, das Haus zu verlassen. Die Arbeit, der Einkauf und wenn man unterstützungsbedürftigen Menschen hilft. Spaziergänge sind erlaubt, jedoch nur in Begleitung von Personen aus dem gleichen Haushalt – oder alleine. Dasselbe gilt auch für den Einkauf. Jede Versammlung von mehr als fünf Personen sind zudem verboten.

Belgien

In Belgien dürfen Bürger nur noch in den Supermarkt, zur Apotheke oder zur Bank gehen. Oder zur Arbeit. Aber: Homeoffice sollte in der Zeit der Ausgangssperre bei möglichst allen Firmen die Norm sein. Aktivitäten draussen – Sport oder Spaziergänge – werden nicht nur toleriert, sondern sogar gefördert. Sofern die Menschen untereinander bis auf 1.50 Meter Distanz halten. Zudem gilt ein komplettes Versammlungsverbot – davon ausgenommen sind jedoch Familienmitglieder, die sich treffen möchten.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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