Wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern in U-Haft
Aargauer SVP fordert verdächtigten Ex-Grossrat zum Parteiaustritt auf

Der Aargauer SVP-Politiker Patrick Frei wird verdächtigt, sexuelle Handlungen mit Kindern begangen zu haben. Er sitzt in U-Haft. Nach seinem Rücktritt aus dem Grossen Rat fordert die Kantonalpartei Frei nun auch zum Parteiaustritt auf.
Publiziert: 17.09.2023 um 23:30 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2023 um 19:02 Uhr

Der Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei aus Untersiggenthal AG hat vergangene Woche per sofort seinen Rücktritt aus dem Kantonsparlament erklärt. Gegen den 55-jährigen Politiker aus Untersiggenthal wird laut Angaben der «überraschten» Kantonalpartei eine Strafuntersuchung geführt. Nun ist klar, weswegen: Es besteht Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigte am Sonntagabend gegenüber Tele M1, dass gegen Frei deswegen ein Strafverfahren läuft.

Die Aargauer SVP fordert Frei aufgrund der laufenden Ermittlungen zum Rücktritt aus der Partei auf. Andreas Glarner (60), Präsident der Kantonalpartei, sagt zu Blick: «Ein sofortiger Rücktritt oder Ausschluss ist seitens der Kantonalpartei erwünscht, erfolgt aber statutengemäss über die Ortspartei. Diese wird Frei den Rücktritt nahelegen.» Die Ortspartei wollte sich am Montagabend gegenüber Blick noch nicht dazu äussern.

Ihm drohen bis 5 Jahre Gefängnis

Beim Grossrat – einem Sportschützen – waren vorletzte Woche bei der Festnahme am frühen Morgen auch Waffen beschlagnahmt worden, wie Nachbarn gesehen haben wollten. Doch Waffenbesitz oder ein mögliches Gewaltdelikt waren offenbar nicht der Grund, weshalb Frei jetzt in U-Haft sitzt, wie der Privatsender berichtet. Die Vorwürfe gegen den Hobbyschützen wiegen schwer.

Der Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei sitzt wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern in Untersuchungshaft. Vergangene Woche ist Frei aus dem Parlament zurückgetreten.
Foto: Kanton Aargau
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Dem Wirtschaftsinformatiker, der bei der Swisscom arbeitet und rund zwei Jahre für die SVP im Grossen Rat sass, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, sollten sich die Tatvorwürfe erhärten. Das Strafmass hängt davon ab, wie schwer die Delikte sind.

Das Zwangsmassnahmengericht hat zunächst U-Haft für drei Monate bewilligt. Die Dauer der Haft sage jedoch nichts darüber aus, wie gravierend allfällige Vergehen sein könnten, so der Aarauer Rechtsanwalt Dominik Brändli. Es sei davon auszugehen, dass es «parteiöffentliche Befragungen braucht, dass man Handys und Computer auswerten muss».

Die Untersuchungshaft könne schnell ein paar Wochen oder sogar Monate dauern, so Brändli. Für den inhaftierten Politiker, der Mitglied der Justizkommission war, gilt die Unschuldsvermutung. (kes/lha)

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